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Das Ende der Illusionen

Die ZdK-Vorsitzende sorgt sich um die Zukunft der deutschen Kirchenreform. Doch „wortbrüchig“ sind nicht die Bischöfe, sondern diejenigen, die ihre Vollmacht nun nicht mehr anerkennen wollen.
Irme Stetter-Karp  fordert von Bischöfen die Finanzierung des umstrittenen Synodalen Ausschuss
Foto: Christian Ditsch via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Irme Stetter-Karp fordert von Bischöfen die Finanzierung des umstrittenen Synodalen Ausschuss und wirft kritischen Bischöfe Wortbruch vor.

Von wegen Sommerloch: Aus Kirchenperspektive könnte der Juni spannend werden. Für die deutschen Bischöfe steht Ende des Monats eine Entscheidung über die Finanzierung des „Synodalen Ausschusses“ an. Und dem Vernehmen nach ist diese alles andere als gesichert, denn für die Zuweisung von Finanzmitteln müsste im deutschen Episkopat Einstimmigkeit herrschen. Es sieht aber danach aus, als würde eine Minderheit der Bischöfe für die Einrichtung des von Rom abgelehnten Ausschusses keine Gelder bereitstellen wollen.

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Wer ist Wortbrüchig?

„Eine überwältigende Mehrheit der Bischöfe hat auf dem Synodalen Weg für den Synodalen Ausschuss gestimmt. Wortbruch macht die Glaubwürdigkeit kaputt.“ Irme Stetter-Karp, Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, sorgt sich nun folgerichtig um Erbe und Zukunft des deutschen Reformprojekts „Synodaler Weg“. Sie hat Recht. Wortbruch zerstört die Glaubwürdigkeit. Wer aber ist wortbrüchig?

Die katholische Kirche ist keine parlamentarische Demokratie, sondern – so das Zweite Vatikanum – ein Sakrament. In ihr geht nicht einfach alle Macht „vom Volke aus“. Stattdessen ist Entscheidungsgewalt stets in der Vollmacht Christi begründet. Was im Klartext bedeutet, dass die Bischöfe selbst entscheiden können, ob sie die weitreichenden Beschlüsse des zurückliegenden Synodalen Weges umsetzen. Mehrheiten mögen „überwältigend“ sein, entscheidend ist das nicht.

Autoritäres Komitee 

Diese simplen Grundsätze hat das Zentralkomitee, und mit ihm auch der Synodale Weg, lange einfach ausgeblendet. Und das, obwohl es in der Satzung des Synodalen Weges selbst unmissverständlich heißt: „Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenzen und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt.“ 

Nicht die wenigen Bischöfe, die die Mehrheitsbeschlüsse ablehnen, sind wortbrüchig. Sondern ein Zentralkomitee, das ihnen diese Freiheit nicht lassen will, und autoritär Geschlossenheit einfordert. Ihre Realitätsverweigerung droht den deutschen Laienvertretern nun auf die Füße zu fallen.

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