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Wenn Bischof gegen Bischof steht

In der 16. Folge des „Katechismus-Podcasts“ der „Tagespost“ erläutert Andreas Wollbold, wer das Glaubensgut verbindlich auslegen kann.
Pius XII. verkündet Dogma, 1950
| Wenn der Papst ein Dogma verkündet, spricht er in der Kraft seiner Autorität und im Namen des ganzen Bischofskollegiums. Bild: 1. November 1950, Pius XII.

„Die verbindliche Auslegung des Glaubensgutes obliegt allein dem lebendigen Lehramt der Kirche, das heißt dem Nachfolger Petri, dem Bischöfe von Rom, und den Bischöfe in Gemeinschaft mit ihm“, so heißt es zu Beginn der Nummer 16 des Kompendiums des Katechismus. Andreas Wollbold fragt in der 16. Folge des „Katechismus-Podcasts“: „Wie ist die Unfehlbarkeit der Kirche greifbar, wenn es Streit um den Glauben gibt?“ Er betont, dass einzelne Gläubige, Bischöfe oder sogar ganze Kirchenregionen in Irrlehren fallen könnten, obwohl sie selbstbewusst behaupteten: „Dies ist der neue Weg!“ Die Kirchengeschichte sei „voll davon“.

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Papst ist „Garant der Einheit“

Genau dafür gebe es das Lehramt der Kirche. Es gebe den Gläubigen einen sicheren Bezugspunkt, welcher zeige, woran sie sich halten könnten, und was außerhalb des Glaubens der Kirche sei.
Zunächst sei das Lehramt die Gemeinschaft aller Gläubigen. Doch den Glauben „formulieren“, dies könnten nur die von Christus berufenen Lehrer: die Bischöfe – nicht die Bischöfe als einzelne, sondern als „Kollegium“. Da jedoch, wie es die Erfahrung lehre, Bischöfe gegen Bischöfe stehen könne, bedürfe es eines „Garanten der Einheit“, und das sei der Bischöfe von Rom, der Papst. Dies bedeute: Nur mit dem Papst und unter dem Papst sei das Bischofskollegium unfehlbar. Auch ökumenische, also weltumspannende, Konzile seien nur dann gültig, wenn sie in Gemeinschaft mit dem Papst gesprochen hätten.

Der Papst könne, Kraft seiner Autorität und im Namen des ganzen Bischofskollegiums, „definitiv sprechen“, indem er ein Dogma verkünde. Damit nehme er die „höchste Form der Autorität des Lehramtes in Anspruch“. Sehr viel häufiger aber spreche das Lehramt nicht mit diesem allerletzten, „verbindlichsten“ Anspruch, sondern beispielsweise in Enzykliken, die Autorität beanspruchen, jedoch offen bleiben für ein weiteres, tieferes Verständnis in der Zukunft. DT/sha

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