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Glaubendikasterium überarbeitet Dokument über Erscheinungen

Details und Datum der Veröffentlichung des überarbeiteten Regelwerks sind noch nicht bekannt. Das aktuelle Dokument stammt aus dem Jahr 1978.
Glaubenspräfekt und Richtlinien für die Unterscheidung von Erscheinungen
Foto: IMAGO/IPA/ABACA (www.imago-images.de) | Die Kirche mahnt zu Vorsicht bei Erscheinungen und Privatoffenbarungen. Erst im März erinnert Glaubenspräfekt Victor Fernandez an vorgegaukelte Erscheinungen auf den Philippinen

Das Dikasterium für die Glaubenslehre will eine überarbeitete Fassung der Richtlinien für die Unterscheidung von Erscheinungen, Offenbarungen und anderen übernatürlichen Ereignissen herausgeben. Wie der „National Catholic Register" am Dienstag meldete, sind weder Einzelheiten noch das Erscheinungsdatum bekannt.

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Das aktuell geltende Dokument stammt aus dem Jahr 1978 und entstand in den letzten Jahren des Pontifikats von Papst Paul VI. unter der Leitung des damaligen Glaubenspräfekten, dem kroatischen Kardinal Franjo Šeper. Es definiert die „Normen über die Verfahrensweise bei der Untersuchung von angeblichen Erscheinungen oder Offenbarungen”.

Kirche mahnt zu äußerster Vorsicht bei Privatoffenbarungen

Bei einer Überprüfung von Erscheinungen beurteilt die Kirche zunächst die Fakten. Bei positivem Ausgang der Untersuchung kann die öffentliche Verehrung erlaubt werden. Dann erst folgt ein Urteil über Echtheit und übernatürlichen Charakter des Ereignisses. In dem Dokument erklärt die Kirche, wann und wie die zuständigen kirchlichen Behörden, einschließlich des Heiligen Stuhls, in den Prozess miteinbezogen werden sollten und mahnt nicht zum ersten Mal zu äußerster Vorsicht in diesen Angelegenheiten.

Auch Papst Pius X. stellte in seiner Enzyklika „Pascendi Dominici Gregis" von 1907 klar, dass die Kirche selbst bei anerkannten Erscheinungen nicht für die Wahrheit der Offenbarungen garantieren könne. Das Vorsicht tatsächlich geboten ist, zeigen die Ereignisse auf den Philippinen aus dem Jahr 1948:  Dort solle eine Karmelitin über 15 Tage lang die Muttergottes erschienen sein. Wie sich herausstellte, waren die Erscheinungen nicht echt.

Erscheinungen, die sich als unecht erwiesen

Die angebliche Seherin, eine 21-jährigen Postulantin der Karmeliterinnen in Lipa City, Schwester Teresita Castillo, hat zugegeben, „die Gläubigen über die angeblichen Erscheinungen in Lipa getäuscht zu haben“, schreibt Glaubenspräfekt Kardinal Victor Fernández in einer Erklärung zum lange als verborgen bezeichneten Dekret aus dem Jahr 1951.

Das Dekret stellt fest, dass die Erscheinungen der Jungfrau Maria in Lipa auf den Philippinen aus dem Jahr 1948 – bekannt geworden als Unsere Liebe Frau der Mittlerin aller Gnaden – nicht übernatürlich gewesen sind. Schwester Teresita habe die Gläubigen daraufhin um Vergebung gebeten. Viele Jahre sorgten die angeblichen Erscheinungen für Spannungen zwischen Gläubigen, die diese für echt und authentisch hielt, und den Geistlichen.

Was der Katechismus dazu sagt

2001 gab die damalige Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung das „Direktorium über die Volksfrömmigkeit und die Liturgie: Prinzipien und Richtlinien” heraus, in dem es sich auf den „Katechismus der Katholischen Kirche" und dessen Hinweise auf Privatoffenbarungen bezieht.

Laut dem Katechismus gehören Privatoffenbarungen „nicht zum Glaubensgut”. Ihre Aufgabe sei es nicht, „die endgültige Offenbarung Christi zu verbessern oder zu vervollständigen”. Sie könnten lediglich helfen, in einer bestimmten Zeit besser gemäß der Offenbarung Jesu Christi zu leben.  DT/dsc

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