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Notwendige Anerkennung von geistlichem Missbrauch

Eine neue Arbeitshilfe der Deutschen Bischofskonferenz ist ein erster Schritt auf einem langen Weg.
Arbeitshilfe der deutschen Bischöfe zum geistlichen Missbrauch
Foto: IMAGO/Pedro Correia (www.imago-images.de) | Jede an sich wertvolle Frömmigkeitsform kann unter Zwang auch schwere Schäden zur Folge haben.

Es hat eine Weile gedauert, doch die Sorgfalt hat sich gelohnt. Im Rahmen der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im September in Wiesbaden wurde die Arbeitshilfe der Öffentlichkeit vorgestellt. Missbrauch der Macht geistlicher Autoritäten existiert, doch es ist Terra incognita. Man weiß, darum, aber was es ist und welchen Umfang das Phänomen hat, ist unklar.

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Nun gibt es eine Arbeitshilfe der deutschen Bischöfe zum geistlichen Missbrauch. Das Thema ist damit in der Leitungsebene der Kirche angekommen und mit dem in der Arbeitshilfe enthaltenen Leitfaden kann man diese Form des geistlichen Machtmissbrauches identifizieren. Um es klar vorwegzusagen, nicht jeder dumme Spruch im Beichtstuhl ist geistlicher Missbrauch. Auch eine gewisse Form von Zwang oder Disziplin in der Eingewöhnung in eine Form des geistlichen Lebens ist normal.

Was zerstört

Missbräuchlich wird es immer da, wo es nicht dem Aufbau dient, sondern zerstörerisch wirkt. Der Grad ist schmal, was kaum jemand leugnen wird, der sich ein wenig mit der Einübung ins geistliche Leben auskennt. Darum macht die aus jeder Zeile der Arbeitshilfe erkennbare Bemühung um Differenzierung und Sorgfalt den Text so wertvoll. Die Arbeitshilfe nennt Kriterien, die die notwendige Einzelfallbetrachtung ermöglichen. Ob ein Missbrauch geistlicher Macht vorliegt oder nicht, kann nur und muss immer im Einzelfall entschieden werden.

Erarbeitet wurde der Text von einer Arbeitsgruppe. Peter Hundertmark, Pastoralreferent aus Speyer, Rosel Oehmen-Vieregge, Ordensbeauftragte des Erzbistums Paderborn, Diakon Patrick Oetterer aus Köln, Hannah Schulz, Supervisorin aus Bensberg, Axel Seegers, Weltanschauungsbeauftragter im Erzdiozösen München-Freising sowie Claudia Kunz und Paul Metzlaff aus dem Sekretariat der Bischofskonferenz bilden diese Gruppe. Das Werk ist kein endgültiges, sondern es versteht sich als ein Schritt auf dem Weg, den geistlichen Missbrauch in der Kirche zu verstehen, zu identifizieren, wo er stattfindet, sowie ihm künftig  vorzubeugen.

Überprüfung und Evaluation sind nötig

Das Werk soll, so steht es im Vorwort, in drei Jahren evaluiert und überprüft werden. Man kann getrost davon ausgehen, dass sich aus der Anwendung der Arbeitshilfe zahlreiche neue Erkenntnisse ergeben. Es gehe darum, betont die Arbeitshilfe, Geistlichen Missbrauch zu benennen und das daraus folgende Leid ebenfalls zu benennen und anzuerkennen. Anders als beim sexuellen Missbrauch stehe man beim Umgang mit Geistlichem Missbrauch erst am Anfang der Aufklärung und Aufarbeitung, betont Bischof Timmerevers im Vorwort der Arbeitshilfe.

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Die Arbeitshilfe betrachtet den Begriff „Geistlicher Missbrauch“ als einen geschlossenen Fachbegriff, darum wird durchgängig das Attribut „geistlich“ großgeschrieben. Die Arbeitshilfe wagt sich an eine Definition des Phänomens: „Beim Geistlichen Missbrauch werden christliche Werte, biblische Texte, kirchliche Vorgaben, theologische Aussagen missbräuchlich instrumentalisiert oder grob pervertiert. Frömmigkeitspraktiken oder geistliche Übungen werden unzulässig vereinfacht, indem sie als allein heilbringend dargestellt und zur verpflichtenden Auflage gemacht werden.

Kriterien in Frageform

Manipulation geschieht auch durch Verschweigen, Vorenthalten oder Unterdrücken von Kenntnissen und Informationen, weil die Verantwortlichen z. B. aus Angst oder eigener Unwissenheit keine Infragestellung oder Weiterentwicklung im geistlichen Leben zulassen wollen.“ Damit ist nachvollziehbar, was bei einem solchen Machtmissbrauch geschieht. Ob der Geistliche Missbrauch damit hinreichend beschrieben ist, wird man abwarten müssen, ebenso inwiefern Opfer dieser besonderen Form des Machtmissbrauchs ihre Erlebnisse darin wiederfinden. Möglicherweise ist eine Präzisierung nötig. Das wird die Erfahrung zeigen. Auf sechs Seiten wurden in Frageform  Kriterien formuliert, die als Prüfsteine dienen können. Dabei geht es beispielsweise darum, ob in der geistlichen Begleitung emotionaler Druck aufgebaut wird, ob Mitglieder einer Gemeinschaft sozial isoliert werden oder ob Kritik an der Führung möglich ist.

Ein wichtiger Punkt ist die unbedingte Trennung von forum internum und forum externum. Kommt es dazu, dass Wissen aus dem Bereich der persönlichen Gedanken und Empfindungen sowie der persönlichen Frömmigkeit und geistlichen Erfahrungen (forum internum) in disziplinarische oder dienstrechtliche Entscheidungen, zum Beispiel die Begründung von Versetzungen (forum externum), einfließen? Es ist beispielsweise schon immer guter kirchlicher Brauch, dass der Dienstvorgesetzte niemals der Beichtvater seiner Mitarbeiter sein darf. Der in manchen Gemeinschaften übliche Brauch, die geistliche Begleitung in die Hände von Oberen zu legen oder keine externen geistlichen Begleiter zuzulassen, ist schon als ein starkes Indiz für Geistlichen Missbrauch anzusehen. Auch Fragen der Kommunikation, die Frage, was darf gelesen werden, gibt es soziale Isolation, gibt es Ausschlussdrohungen, gibt es exklusive Frömmigkeitsformen, sind als Marker benannt.

Verletzungen kann es in Gemeinschaften geben

Die Fragen und Indizien geben Hinweise auf Geistlichen Missbrauch. Aber der Arbeitshilfe ist die Differenzierung wichtig: Es bleibe auch in geistlichen Gemeinschaften unausweichlich, dass sich Menschen gegenseitig verletzten. Strukturen könnten als starr wahrgenommen werden. Sie könnten dem Glauben wenig förderlich sein. Den Verantwortlichen legen die Verfasser die Pflicht auf, „dem empfundenen Leid sorgsam nachzugehen und das eigene Denken und Handeln immer wieder kritisch zu überprüfen“.

Der wichtige Satz hier lautet: „Aber nicht jeder Not geht auch automatisch Unrecht und Geistlicher Missbrauch voraus.“ Die Arbeitshilfe geht von der Errichtung von Beratungsangeboten aus. In zahlreichen Diözesen gibt es solche Angebote bereits. Den Beratern steht mit der Arbeitshilfe in jedem Fall ein sinnvolles Werkzeug zur Verfügung, um in der täglichen Arbeit zu validen Einschätzungen zu kommen.

Heilung ist wichtiger als Strafe

Die aufgezählten Interventionsmöglichkeiten bergen keine Neuerungen; es sind die aus dem Kirchenrecht üblichen Strafmaßnahmen bei Verstößen. Sie tauchen allerdings hier zum ersten Mal dezidiert im Zusammenhang mit Geistlichem Missbrauch auf. Die Mahnung am Ende der Arbeitshilfe, dass es von Diözesen, Orden und Gemeinschaften Ressourcen braucht, scheint aus Erfahrung nötig zu sein. Auch der Hinweis auf eine interdisziplinäre und nicht nur juristische Aufarbeitung ist nötig. Weitaus wichtiger als Strafe ist die Heilung. Die Arbeitshilfe versteht sich als Zwischenschritt auf dem Weg. Darum kann es kein abschließendes Urteil geben. Man kann jedoch von einem Schritt in die richtige Richtung reden, der Hoffnung spenden und Mut machen sollte.

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