Bereits auf der Frühjahrsvollversammlung hatten die Bischöfe eine Arbeitshilfe zum Thema mit geistlichem Missbrauch beschlossen. Jetzt, bei der Herbstvollversammlung, präsentierten die Bischöfe das Papier. Geistlicher Missbrauch sei, so Bischof Heinrich Timmerevers, eine eigene Form des Missbrauchs in der Kirche. Es handele sich dabei um einen „ganzen Komplex von missbräuchlichen Taten und einen umfassenden Kontext von geistlicher Manipulation und Entmündigung“, die psychische, emotionale, biographische und existentielle Folgen, teils lebenslang, für die Betroffenen hätten.
Geistlicher Missbrauch sei ein spezifisch kirchliches Phänomen, das fast immer auch den sexuellen Missbrauch in der Kirche vorbereitet hat. Allerdings gebe es kein kirchliches oder ein öffentliches Strafrecht für diese Fälle. Das Papier solle den Bischöfen zunächst Hilfen an die Hand geben zur Begriffsklärung, zur Prävention und zur Aufarbeitung durch das Einführen von Anlaufstellen. Da viele Aspekte, so Timmerevers, von wissenschaftlicher Seite noch zu klären seien, solle das Papier 2026 evaluiert und aktualisiert werden.
Theologische Überzeugungen als Risikofaktoren
Laut dem Mainzer Bischof Peter Kohlgraf sei die Arbeitshilfe eine Momentaufnahme und ein wichtiger Schritt zu Aufarbeitung, Einordnung und Prävention. Die wissenschaftliche Erforschung sei noch nicht abgeschlossen. In dem Zusammenhang wies der Vorsitzende der Pastoralkommission auf die Zusammenarbeit der DBK mit den Universitäten von Münster und Osnabrück, sowie den Thuiner Franziskanerinnen bei einem Forschungsprojekt zum Thema geistlichen Missbrauchs unter der Leitung der Theologin Judith Könnemann hin. Diese solle die Folgen des Missbrauchs für Betroffene aufzeigen. Es gehe auch um die „Voraussetzungen und Strukturen“, die Missbrauch entstehen lassen und aufrecht erhalten, und ebenso um „religiöse Praktiken, theologische Überzeugungen und anthropologische Konzepte“, die Risikofaktoren für geistlichen Missbrauch darstellen.
Auf die Frage, welche Theologien oder religiöse Praktiken dabei problematisch seien, antwortete Kohlgraf, dass es „nicht die eine Bibelstelle gebe“. Man müsse auf das Menschen- und Gottesbild schauen und ob die Gemeinschaft die geistliche Einheit über die geistliche Entwicklung des Individuums stelle. Exemplarisch analysiert würden die Fälle in den geistlichen Gemeinschaften „Totus Tuus“ und der „Christus-Gemeinschaft“, auch durch archivarische Arbeit.
Erstbeichte mit sensiblem Beichtvater möglich
Kohlgraf verteidigte auch die Praxis der Erstbeichte vor der Erstkommunion, die kürzlich aus der Liturgiewissenschaft infrage gestellt worden sei. „Eine kindgerechte Erstbeichte mit einem sensiblen Beichtvater ist gut möglich“, so Kohlgraf. Die Kirche befinde sich im Moment zudem in einem Prozess der Professionalisierung von Katechesen durch Ehrenamtliche. Das beinhalte auch Schutzkonzepte für Kinder.
Michael Gerber, Bischof von Fulda, betonte, dass keine bestimmte Spiritualität an sich ein Risikofaktor für Missbrauch sei. Er habe kontemplative Gemeinschaften betreut, die sich aus seiner Sicht sehr gut mit Herausforderungen wie psychischen Erkrankungen auseinandergesetzt und sich von außen Hilfe geholt hätten. Wichtig sei dagegen Transparenz beim Eintritt in den Orden. Bischof Timmerevers erklärte, dass er von einer Gemeinschaft erwarte, dass sie die Menschen in eine Freiheit führe. Wo hingegen Menschen in eine Abhängigkeit geführt würden, bestehe Gefahr.
Gerber beschrieb den geistlichen Missbrauch weiter als eine Selbstüberhöhung der seelsorgerlichen Autorität. „Ich kenne dich besser, als du dich; ich weiß, was Gott von dir will“, seien laut Gerber typische Sätze, die auf solchen Missbrauch hinweisen. Dafür sollten die Bischöfe in der Ausbildung von Seelsorgern oder geistlichen Begleitern Bewusstsein schaffen. Sanktionen oder eine konkrete Selbstverpflichtung für die Bischöfe gebe es noch nicht, so Timmerevers. Diese seien aber sensibilisiert. Er verwies auf die Arbeitshilfe als Schritt in diese Richtung. Seiner Meinung nach solle geistlicher Missbrauch in der Zukunft zur Straftat werden. Doch dafür fehlten die genauen Kriterien für Strafbarkeit. Wegen der wahrgenommenen Realität gab sich der Bischof aber zuversichtlich: „Ich glaube, wir werden dahin kommen.“ DT/sdu
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.