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Bätzing: „Jeder Mensch ist Gottes Heiligtum“

Bischof Bätzing fordert „ausgeglichene Balance“ von Selbstbestimmung und Lebensschutz.
Georg Bätzing bei der Auftakt-Pressekonferenz zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz
Foto: IMAGO/Peter Back (www.imago-images.de) | „Jeder Mensch ist Gottes Heiligtum.“ Das begründe „seine Einzigartigkeit und seine unverletzliche Würde“, so der DBK-Vorsitzende Georg Bätzing.

„Jeder Mensch ist vom ersten bis zum letzten Augenblick seiner Würde unantastbar“ und „keine Verfügungsmasse von irgendwem oder irgendwas.“ Das betonte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Limburgs Bischöfe Georg Bätzing, gestern zum Auftakt der traditionellen Herbstvollversammlung des deutschen Episkopats in Wiesbaden.

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„Jeder Mensch ist Gottes Heiligtum.“ Das begründe „seine Einzigartigkeit und seine unverletzliche Würde“. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, formuliere denn auch das „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“. „Und als Christen ergänzen wir: Denn jeder Mensch ist Gottes Heiligtum in dieser Welt“, so Bätzing in seiner Predigt beim Eröffnungsgottesdienst in der Wiesbadener Kirche Sankt Bonifatius.

Abtreibung und Suizidhilfe

Darum meldeten sich die deutschen Bischöfe „in den Debatten um eine staatliche Gesetzgebung zum assistierten Suizid und um eine geplante Änderung der gesetzlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch“ zu Wort und forderten „in beiden Fällen eine ausgeglichene Balance zwischen der Selbstbestimmung und dem Lebensschutz, die beide durch unsere Verfassung der gesellschaftlichen Sorge überantwortet sind“. Ungeborene Kinder im Mutterleib bräuchten „eine starke Lobby“.

Sie seien auch keine „Substanzen menschlichen Ursprungs“, wie eine in Planung befindliche Verordnung der Europäischen Union dies formuliere. „Frauen im Schwangerschaftskonflikt und ihre Familien“ bräuchten „alle nur denkbare Unterstützung durch Beratung und konkrete Hilfen“. „Menschen am Ende des Lebens“ dürften „nicht aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen oder ideologischen Gründen unter Druck geraten, ihrem Leben ein Ende zu setzen“. Stattdessen müsse die Gesetzgebung „Schutzräume des Lebens ermöglichen und Palliativmedizin, Hospizarbeit und Suizidprävention deutlicher unterstützen“.

Migration und Asylrecht

Dass jeder Mensch „Gottes Heiligtum“ sei, gelte, so Bätzing weiter, auch „für die Menschen, die aus Not und Angst um ihr Leben an den Grenzen der Europäischen Union stranden“ und dort „um Asyl“ bäten. Das Asylrecht sei ein „individuelles Recht“. „Die Möglichkeiten der Aufnahme“ seien allerdings „auch in in unserem Land begrenzt“. Es gelte daher die diesbezüglichen „Sorgen von Menschen hierzulande“ ernst zu nehmen; zugleich müsse aber das Recht auf Asyl „unangetastet bleiben“. Eine „Reform des europäischen Asylrechts, die in vieler Hinsicht Ausgleich schafft“ nannte Bätzing „dringlich“. Ferner gelte es, „die vielfältigen Fluchtursachen zu bekämpfen“.  DT/reh

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