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Papst nimmt vorzeitigen Rücktritt von Erzbischof Becker an

Paderborn ist vakant. Mit der heutigen Annahme des Rücktritts von Erzbischof Becker beginnt die Suche nach dem Nachfolger. Laien sollen an der Wahl beteiligt werden.
Glockenweihe am Paderborner Dom
Foto: Guido Kirchner (dpa) | Erzbischof Hans-Josef Becker während einer Glockenweihe. Der Papst hat heute den Rücktritt von Becker angenommen.

Papst Franziskus hat mit dem heutigen Tag das vor Erreichen der Altersgrenze von Hans-Josef Becker im Juni diesen Jahres eingereichte Rücktrittsgesuch angenommen. Damit ist Becker emeritiert und der Bischofssitze von Paderborn vakant. Becker war seit 2002 Erzbischof von Paderborn. Die vorübergehende Leitung der Erzdiözese übernimmt vorerst Weihbischof Matthias König. Binnen acht Tagen muss das Metropolitankapitel einen Diözesanadministrator wählen. Dieser wird die Erzdiözese bis zur Amtseinführung des neuen Erzbischofs leiten.

Mit dem Ruhestandseintritt von Hans-Josef Becker endet ebenfalls die Amtszeit von Alfons Hardt als Generalvikar des Erzbischofs von Paderborn. Becker selber begrüßte die Entscheidung aus Rom in einer vom Erzbistum verbreiteten Erklärung. Es sei richtig gewesen, so Becker, sein Amt jetzt in jüngere Hände zu geben. Er selber könne so künftig gut auf sich und seine Gesundheit aufpassen.

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Laieninvestitur geplant

Bereits vor Annahme des Rücktritts hatte das Metropolitankapitel von Paderborn gemeinsam mit 14 Laien, die zum Teil per Losentscheid bestimmt wurden, ein Anforderungsprofil für den kommenden Erzbischof erstellt. Dieser solle einer Meldung der Internetseite des Erzbistums zu Folge: Team- und Kooperationsfähigkeit, Besuchsbereitschaft in den Gemeinden vor Ort, Kontinuität in der Fortführung angestoßener Prozesse, wertschätzender Umgang mit allen Menschen, Belastbarkeit sowie ein offenes Ohr für alle Menschen besitzen.

Konkordat bestimmt den Modus

Für die Bestimmung der Nachfolge des Erzbischofs von Paderborn gilt das preußische Konkordat. Demzufolge hat nun zunächst das Metropolitankapitel eine Liste mit drei Vorschlägen zu erarbeiten und nach Rom zu senden. An diesem Prozess sollen die oben genannten Laien beteiligt werden. Unabhängig davon kann jedoch jeder Laie aus dem Erzbistum seine Vorschläge für den neuen Erzbischof an den Nuntius in Berlin senden.

Der Papst schickt nach Auswertung der Vorschläge eine Dreierliste nach Paderborn, aus der das Metropolitankapitel den neuen Erzbischof wählen muss. Auch an dieser Wahl möchte das Metropolitankapitel die 14 ausgewählten Laien beteiligen. Dazu muss allerdings der Papst seine Zustimmung geben, denn die Wahl eines Bischofs erfolgt unter päpstlichem Geheimnis. Es ist nicht erlaubt, an der Wahl unbeteiligte über die Wahl oder über die Terna zu unterrichten. Jedoch ist selbst bei einer Zustimmung aus Rom zu einer eventuellen Laienbeteiligung gemäß Konkordat zur rechtmäßigen Wahl des neuen Erzbischofs allein die Mehrheit des Metropolitankapitels entscheidend. DT/pwi

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