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Marx: Homosexualität ist keine Sünde

Der Katechismus sei nicht in Stein gemeißelt, meint der Münchner Kardinal. Man dürfe dessen Inhalte auch anzweifeln.
Queer-Gottesdienst mit Kardinal Marx
Foto: Tobias Hase (dpa) | Mit seiner Positionierung stelle sich Kardinal Marx bewusst gegen den Katechismus der katholischen Lehre, der homosexuelle Handlungen als „in sich nicht in Ordnung“ beschreibt.

Der Münchner Kardinal und Erzbischof Reinhard Marx will die Lehre der Kirche zum Thema Homosexualität öffnen. „Homosexualität ist keine Sünde“, betont Marx am Donnerstag im Gespräch mit dem Magazin „stern“. Es entspreche einer christlichen Haltung, wenn zwei Menschen, „egal welchen Geschlechts, füreinander einstehen, in Freude und Trauer“. 

Bewusst, konservative Gläubige "vor den Kopf" zu stoßen

Marx präzisiert, gerade in sexuellen Begegnungen müsse der „Primat der Liebe“ gelten. Allerdings habe er sich selbst „vor zehn oder fünfzehn Jahren“ noch nicht vorstellen können, einmal einen Gottesdienst für queere Menschen zu feiern. Der Münchner Erzbischof hatte Mitte März eine Festmesse zum 20-jährigen Bestehen von Queer-Gottesdiensten in München zelebriert.

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Weiter erklärt Marx gegenüber dem „stern“, sein Ziel sei es, die kirchliche Lehre beim Thema Homosexualität „weiterzubringen“. Dabei sei er sich bewusst, dass er damit konservative Gläubige „vor den Kopf“ stoße. Er fühle sich aber freier, „zu sagen, was ich denke“.

Marx wörtlich: „LGBTI-Menschen sind Teil der Schöpfung und von Gott geliebt, und wir sind gefordert, uns gegen Diskriminierung zu stellen.“ Für ihn sei es eher Sünde, andere aus der Kirche drängen zu wollen. Wer Homosexuellen und generell „mit der Hölle droht“, habe nichts verstanden.

Marx will kirchliches Arbeitsrecht anpassen

Mit seiner Positionierung stelle sich Kardinal Marx bewusst gegen den Katechismus der katholischen Lehre, der homosexuelle Handlungen als „in sich nicht in Ordnung“ beschreibt. Dazu erklärt Marx: „Der Katechismus ist nicht in Stein gemeißelt. Man darf auch in Zweifel ziehen, was da drinsteht.“

Darüber hinaus kündigte der Kardinal als ersten Schritt an, das katholische Arbeitsrecht diesbezüglich anzupassen: „Natürlich muss es noch verlässlich festgeschrieben werden, dass man nicht aufgrund sexueller Orientierung oder einer Wiederverheiratung entlassen werden darf.“ Es könne nicht sein, dass dies vom Wohlwollen des amtierenden Bischofs oder Generalvikars abhänge.  DT/mlu

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