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Woelki setzt sich gegen „Bild“ durch

Das Boulevardblatt darf nicht mehr behaupten, der Kölner Kardinal habe einen „Missbrauchspriester befördert“. Bekannt wird zudem ein Fehler des Generalvikariats.
Kardinal Woelki wehrt sich wegen des „Woelki-Skandals“ zurückzutreten.
Foto: Rolf Vennenbernd (dpa) | Kardinal Woelki wehrt sich gegen die seiner Ansicht nach falsche Behauptung, dass gemäß der Bild-Berichterstattung alle deutschen Bischöfe diskutiert hätten, wegen des „Woelki-Skandals“ zurückzutreten.

Das Kölner Landgericht zeigt der "Bild"-Zeitung die rote Karte: Am Donnerstag entschied es, dass das Boulevardblatt und dessen Autor Nikolaus Harbusch nicht mehr behaupten dürfen, der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, habe einen „Missbrauchspriester befördert“.

Falsche Tatsachenbehauptung der "Bild"

Das Gericht begründete die Entscheidung zugunsten des auf Unterlassung klagenden Kardinals damit, dass es in dem von der "Bild"-Zeitung beschriebenen Vorfall zwischen einem Düsseldorfer Priester und einem jungen Mann keinen sexuellen Missbrauch gegeben habe und folglich auch kein Missbrauchspriester befördert werden konnte. Des Weiteren hatte die Zeitung geschrieben, dass der von der "Bild" bezichtigte Priester der Polizei gegenüber sexuelle Handlungen mit einem Minderjährigen gestanden habe. Auch dies wertete das Gericht als falsche Tatsachenbehauptung und verbot diese ebenfalls.

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In einem weiteren Verfahren hat das Landgericht Köln die Klage von Kardinal Woelki gegen einen "Bild"-Artikel zunächst zurückgewiesen. Kardinal Woelki wehrt sich in diesem Verfahren gegen die seiner Ansicht nach falsche Behauptung, dass gemäß der Bild-Berichterstattung alle deutschen Bischöfe diskutiert hätten, wegen des „Woelki-Skandals“ zurückzutreten. Woelkis Rechtsanwalt wertet die Behauptung dennoch als unzulässige Tatsachenbehauptung und wird Berufung einlegen.

Vertragsabschluss führt zu finanziellem Schaden

Unabhängig davon wurde eine Panne des Kölner Generalvikariats bekannt. Mitarbeitern der Hauptverwaltungsabteilung des Kölner Generalvikariats ist nach Informationen dieser Redaktion im Sommer 2019 bei einem Vertragsabschluss mit einer leitenden Mitarbeiterin ein Fehler unterlaufen, der für das Erzbistum einen finanziellen Schaden im sechsstelligen Bereich nach sich ziehen könnte.

Bei der Überprüfung des Vertrags stellte sich heraus, dass das Generalvikariat irrtümlich davon ausgegangen war, dass die Bewerberin zuvor als Beamtin gearbeitet und entsprechende Pensionsansprüche erworben hatte. Der Fehler fiel zwar vor Vertragsabschluss noch auf, wurde aber im Vertrag selbst nicht mehr behoben. Infolgedessen könnte das Erzbistum nun zur Zahlung entsprechender Bezüge verpflichtet sein.  DT/reg

Lesen Sie weitere Hintergründe zu den jüngsten Entwicklungen zwischen Kardinal Woelki und der "Bild"-Zeitung in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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