Der Bamberger Erzbischof Schick legt mit seinem Vorschlag, das Bischofsamt auf Zeit zu vergeben, eine Steilvorlage zur Verbürgerlichung des Bischofsamtes vor. Denn turnusgemäße Versetzungen für Bischöfe würden das Wesen des Amtes verunklaren. Wie ein Familienvater soll der Bischof für seine Gläubigen eigentlich so etwas wie ein geistlicher Vater sein.
Lebensabschnittsgefährte
Doch wäre ein Bischof, der quasi als Lebensabschnittsgefährte einer Diözese amtet, um dann nach Ablauf der Dienstzeit versetzt zu werden, eigentlich noch als geistlicher Vater identifizierbar? Die missliche Praxis des Bischofshoppings in den mediterranen Ländern von einem Bistum zu einem möglichst größeren kann da als abschreckendes Beispiel dienen.
Letztlich entfremdet eine zeitliche Befristung des Amtszeit Hirt und Herde und fördert den Karrierismus der Hirten. Wer sich nirgends den Mühen der Seelsorge auf Dauer stellen muss, sondern auf die grünere Wiese ausweichen kann, bringt sich selbst um die dem Amt eigentlich zustehende Glaubwürdigkeit. Schon jetzt verbringt ein Teil der deutschen Bischöfe mit überdiözesanen Aufgaben soviel Zeit außerhalb des Bistums, dass von einem Zusammenhalt von Hirt und Herde keine Rede sein kann. Vielmehr entsteht bei Laien die berechtigte Frage, ob Bischöfe ihre Aufgabe überhaupt mit demselben Engagement leben wollen wie Eltern, die für ihre Kinder sieben Tage die Woche da sind.
Völlige Abwertung
Nicht weniger problematisch ist Schicks Vorschlag der Evaluation der Bischöfe. Wer bringt die notwendige Kompetenz dafür mit? Welche Kriterien wären für die Bewertung der bischöflichen Amtsführung anzulegen? Die dritte Synodalversammlung hat gezeigt, dass die hierzulande dominierende Akzeptanztheologie und Sozialverträglichkeit die Kirche in Deutschland an den Rand eines Bruchs mit der Weltkirche bringen. Die Abwertung des Bischofsamtes durch zeitliche Befristungen löst dieses Problem nicht.
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