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Woelki zum Kommunionstreit: Schmerz der Kirchenspaltung aushalten

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat bekräftigt, dass eine Zulassung evangelischer Christen zur Kommunion redlich möglich sei.
Mundkommunion oder Handkommunion?
Foto: Rolf Vennenbernd (dpa) | Im Februar hatte die Deutsche Bischofskonferenz mit Dreiviertel-Mehrheit eine Handreichung verabschiedet, nach der nicht-katholische Ehepartner im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunion empfangen ...

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat bekräftigt, dass die gemeinsame Kommunionfeier von katholischen und evangelischen Christen redlich nicht möglich ist. Der Schmerz dieser Trennung am Tisch des Herrn sei „nichts anderes als eine bittere Konsequenz aus der unseligen Spaltung, welche die Christenheit bis heute betrifft“. So äußerte sich der Kölner Erzbischof vor dem Diözesanpastoralrat, wie das Erzbistum am Wochenende mitteilte.

Woelki: Gemeinsame Kommunion wäre nur liturgische Simulation

Würde man dennoch gemeinsam kommunizieren, würde man die noch nicht bestehende Kirchengemeinschaft lediglich liturgisch simulieren, so Woelki. Dies wäre jedoch kaum redlich, auch nicht in einer konfessionsverschiedenen Ehe. Für diese heiße es somit, „den Schmerz der Kirchenspaltung auszuhalten“.

Eine Zulassung evangelischer Christen zur Kommunion sieht Woelki aus kirchenrechtlicher Sicht nur im Einzelfall für möglich. Dabei müsse Übereinstimmung herrschen mit den Prinzipien des II. Vatikanischen Konzils und der Betroffene müsse sich in einer schweren geistlichen Notlage befinden, die „aus der Dringlichkeit der Heilssorge“ entstehe. Dies gelte ohne Zweifel in der Todesgefahr, wenn ein evangelischer Christ einen Geistlichen der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen könne. Als eine andere schwere geistliche Notlage gelte seither zumeist die Situation von Verfolgung, Krieg oder Gefängnis. „Die konfessionsverschiedene Ehe zählt jedoch nicht dazu.“

Woelki betont Bedeutung des seelsorglichen Gesprächs

Der Vatikan erarbeite jedoch gerade ein Dokument, das klären soll, inwieweit der Fall einer konfessionsverschiedenen Ehe im Hinblick auf die kirchenrechtlichen Bestimmungen Geltung für die Universalkirche einfordern könnte. „Dieses wird der rechtliche Rahmen sein, innerhalb dessen der Diözesanbischof Bestimmungen für seine ihm anvertraute Diözese erstellen kann bzw. muss.“ Bis dahin gelte die bisherige Ordnung im Kölner Erzbistum weiter. Wichtig sei es, so Woelki, das seelsorgliche Gespräch zu suchen und die Gründe für die Ordnung der Kirche einfühlsam für die jeweilige Situation zu erläutern.

Im Februar hatte die Deutsche Bischofskonferenz mit Dreiviertel-Mehrheit eine Handreichung verabschiedet, nach der nicht-katholische Ehepartner im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen die Kommunion empfangen können. Der Text gilt jedoch als Orientierungshilfe, nicht als verbindliches Dokument. Damit entscheidet jeder einzelne Bischof über den konkreten Umgang mit dem Thema in seinem Bistum. Auch Papst Franziskus betonte, entscheidend sei die Zuständigkeit des einzelnen Ortsbischofs. Woelki gehört zu jenen sieben Bischöfen, die sich im Frühjahr mit der Bitte um Klärung nach Rom gewandt hatten.

DT/mlu

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