Der Kirchenrechtler Markus Graulich SDB hat angesichts der jüngst erhobenen Missbrauchsvorwürfe gegen die Gründer neuer geistlicher Gemeinschaften die Schwierigkeit, Vorwürfe geistlichen Missbrauchs zu untersuchen, bestätigt. Das Thema sei in den letzten Jahren aufgekommen und diskutiert worden, erklärte der Untersekretär des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte gegenüber dieser Zeitung.
Es fehlten Definitionen, was die Behandlung der Thematik erheblich erschwere, selbst wenn in verschiedenen Veröffentlichungen Versuche in dieser Richtung unternommen wurden, erklärte Graulich und verwies auf das Kirchenrecht als Orientierungshilfe: „Allgemein gesprochen, können die Vorgaben des Kirchenrechts bei der Prüfung sehr dienlich sein, ob ein geistlicher Missbrauch vorlag oder nicht. Ich nenne nur einige grundlegende Kriterien: waren Mitglieder einer (Ordens-) Gemeinschaft frei bei der Entscheidung, ihren Lebensstand zu wählen oder wurden sie – etwa von Gründergestalten – manipuliert?
Trennung der Foren
Gab es eine freie Wahl im Hinblick auf die Beichtväter? Wurde der Unterschied von „forum internum“ (Beichte und geistliche Begleitung als geschützte Räume) und „forum externum“ (äußere Leitung, etwa auch im Bereich der Zulassungen zu Gelübden und Weihe) getrennt oder vermischt? Wurde mehr Wert auf Privatoffenbarungen als auf die Lehre der Kirche gelegt? Gab es ein Beten und Handeln mit der Kirche oder empfand sich die Gemeinschaft als elitäre Gruppe der Endzeit?“ DT/reg
Lesen Sie das ganze Interview mit Markus Graulich in der kommenden Ausgabe der Tagespost.