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Markus Graulich SDB: „Ein schwieriger Prozess der Unterscheidung“

Der Kirchenrechtler Markus Graulich SDB, Untersekretär im Dikasterium für die Gesetzestexte, beschreibt die Vorgaben des Kirchenrechts bei der Unterprüfung von Vorwürfen geistlichen Missbrauchs. 
Abbé Pierre und Schwester Emmanuelle
Foto: IMAGO/Datchary Jean-Jacques/ABACA (www.imago-images.de) | Freiwillig oder erzwungen? Abbé Pierre, Gründer der Emmaus-Bewegung, war für unkonventionelles Verhalten bekannt. Ob Schwester Emmanuelle mit dieser Umarmung einverstanden war, ist nicht bekannt. Foto: Imago

Herr Prälat, gegen die verstorbenen Gründer von international tätigen katholischen Gemeinschaften – Emmaus, Monastische Familie von Jerusalem und Gemeinschaft St. Martin – sind Vorwürfe öffentlich geworden. Wer entscheidet bei Verstorbenen über ein öffentliches Schuldeingeständnis oder eine Zurückweisung der Vorwürfe? Für Verstorbene ist es natürlich sehr schwer, genaue Untersuchungen vorzunehmen, und es gilt die Unschuldsvermutung. Wenn die Taten nachgewiesen werden, ist es natürlich besser, die Gemeinschaft nimmt Stellung als der Vatikan. Immer häufiger werden Vorwürfe geistlichen Missbrauchs von ehemaligen Ordensleuten beziehungsweise Ex-Mitgliedern geistlicher Gemeinschaften erhoben. Anhand welcher Kriterien kann ...

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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