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Vatikangericht glaubt Doris Wagner nicht

Fünf Richter weisen die Beschuldigung zurück, Pater Hermann Geißler habe seine ehemalige Mitschwester verführen wollen.
Urteil im Fall Pater Geißlers
Foto: Archiv | Die fünf Richter kamen zu dem Ergebnis, wie es in der betreffenden, der „Tagespost“ vorliegenden Entscheidung heißt, dass eine von Pater Geißler begangene „Straftat der Verführung zur Übertretung des Sechsten Gebots“ ...

Jetzt hat sich der Vatikan zum zweiten Mal mit einem Vorfall aus dem Jahr 2009 befasst, der dem ehemaligen Kurienmitarbeiter Pater Hermann Geißler bereits 2014 eine Ermahnung durch seine Vorgesetzten einbrachte. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf, den die ehemalige Schwester in der geistlichen Gemeinschaft „Das Werk“, Doris Wagner, heute Reisinger, 2014 in ihrem Buch „Nicht mehr ich“ gegen den Pater erhoben hatte, der derselben Gemeinschaft angehört und jahrelang als Amtschef für Glaubensfragen in der vatikanischen Glaubenskongregation gearbeitet hat. Dieser Vorgang war jetzt Grund für eine Anklage des „Promotors Iustitiae“, des Kirchenanwalts in der Apostolischen Signatur, des obersten Vatikangerichts.

Sexuelle Belästigung war es nicht

Aber die fünf Richter der Signatur kamen zu dem Ergebnis, wie es in der betreffenden, der „Tagespost“ vorliegenden Entscheidung heißt, dass eine von Pater Geißler begangene „Straftat der Verführung zur Übertretung des Sechsten Gebots“ nicht vorliegt (non constare) und sich deswegen die Frage nach einer Strafe nicht stelle (non proponi). Das werde allen Betroffenen mitgeteilt. Unterzeichnet ist der Beschluss der Richter von Kardinal Dominique Mamberti, dem Präfekten der Apostolischen Signatur, gegengezeichnet hat ihn – wie bei offiziellen Verlautbarungen vatikanischer Dikasterien immer püblich – der Sekretär des Gerichts, Bischof Giuseppe Sciacca, der aber nicht zum Gremium der fünf Richter gehörte.

Auch Doris Wagner wurde als Zeugin gehört

Anschließende Twitter-Kommentare von Doris Wagner/Reisinger haben in der Öffentlichkeit den Eindruck erweckt, die vatikanische Signatur habe einen Rechtsstreit zwischen der ehemaligen Ordensfrau und Pater Geissler entschieden. Das ist falsch. Das Verfahren führte der „Promotor Iustitiae“, der Kirchenanwalt der Signatur, gegen den Pater. Frau Wagner war nur als Zeugin an dem Verfahren beteiligt. Ihre ausführliche Aussage hatte sie schriftlich an das Vatikangericht geschickt – wie sich auch Pater Geißler schriftlich zu den Vorwürfen äußern musste.

Der Trierer Kirchenrechtler Christoph Ohly erklärte dazu jetzt gegenüber dem Kölner Domradio: „Es gilt in diesem Verfahren immer das Schriftlichkeitsprinzip, bei dem alles, was ausgeführt wird, auch schriftlich festgehalten wird, damit die in diesem Fall fünf Richter das Aktenstudium vollziehen können. Oft ist es üblich, bei einer mündlichen Vernehmung noch einmal Nachfragen zu stellen, um das eine oder andere zu vertiefen. Aber man kann sicher nicht sagen, da ist jemand gar nicht gehört oder gar nicht wahrgenommen worden.“

DT/gho

Die Hintergründe und eine Kommentierung des Falls Wagner lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 23. Mai 2019. Kostenlos erhalten Sie diese Ausgabe hier.

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Guido Horst Christoph Ohly Hermann Geißler

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