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Vatikan verhängt Exkommunikation gegen Piusbrüder

Das Glaubensdikasterium stuft die Bischofsweihen als „schismatischen Akt“ ein. Betroffen sind Spender und Empfänger der Weihen. Auch die Situation der Laien wird adressiert.
Kardinal Fernandez
Foto: Imago/Zuma Press Wire | Kardinal Fernandez hat das Dekret unterzeichnet.

Der Vatikan hat gegen sechs Bischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) die Exkommunikation verhängt. Wie „Vatican News“ berichtet, begründet das Dikasterium für die Glaubenslehre diesen Schritt mit den am Mittwoch im schweizerischen Écône vollzogenen Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat und gegen den ausdrücklichen Willen von Papst Leo XIV.

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Das von Kardinal Víctor Manuel Fernández unterzeichnete Dekret vom Donnerstag bezeichnet die Weihen als „Akt schismatischer Natur“. Von der Exkommunikation betroffen sind die beiden weihenden Bischöfe Alfonso de Galarreta und Bernard Fellay sowie die vier neugeweihten Bischöfe Pascal Schreiber, Michael Goldade, Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier.

Zudem hat das Dikasterium für die Glaubenslehre eine erläuternde Note veröffentlicht. In dieser heißt es, „die zahlreichen Versuche, die Anhänger der von Erzbischof Marcel Lefebvre ins Leben gerufenen Bewegung wieder in die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche zu führen“ hätten sich als „vergeblich erwiesen“. Die Situation habe sich durch die Bischofsweihen vom Mittwoch weiter verschärft. Diese seien „ohne päpstliches Mandat, gegen den Willen des Heiligen Vaters und unter offenem Verstoß gegen das kanonische Recht“ erfolgt. Die Weihen hätten den „Straftatbestand des Schismas erfüllt“.

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Die Geistlichen der Priesterbruderschaft befänden sich im Schisma und unterlägen deshalb der im Kirchenrecht vorgesehenen Exkommunikation. Auch Laien, die sich der Bruderschaft formell anschließen, seien von den entsprechenden kirchenrechtlichen Folgen betroffen. Diese seien als „schismatisch und exkommuniziert“ anzusehen, sofern sie sich der FSSPX unter Bedingungen anschließen, die in einer Erläuterung des Päpstlichen Rates für Gesetzestexte aus dem Jahr 1996 festgelegt seien. Dort wird zugleich klargestellt, dass eine bloß gelegentliche Teilnahme an Gottesdiensten oder anderen Veranstaltungen der FSSPX hierfür nicht ausreicht. Entscheidend seien die formelle Zugehörigkeit sowie die Übernahme der doktrinären und disziplinären Haltung der Bruderschaft, was im Einzelfall zu prüfen sei.

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