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Keine Totenmesse für Freimaurer

„Öffentliche Sünder“ aufgepasst? Ein italienischer Bischof erläutert Restriktionen für kirchliche Bestattungen.
Katholischer Priester geht während einer Beerdigung über einen Friedhofsweg
Foto: IMAGO/Zoonar.com/Gerd Harder (www.imago-images.de) | Kirchliche Beerdigungen gibt es durchaus noch einige. Aber ob sich hier sinnvoll Daumenschrauben anziehen lassen?

Bischof Antonio Suetta von Ventimiglia-Sanremo hat am 15. August ein „juristisch-seelsorgerisches Vademecum“ mit dem Titel „Le esequie ecclesiastiche“ (Die kirchliche Beisetzung) veröffentlicht. Das Dokument soll den christlichen Charakter der Exequien gegenüber einer zunehmenden Verweltlichung deutlicher hervorheben. Am 8. August hatte Bischof Suetta die Aussetzung der kirchlichen Trauerfeier für den 73-jährigen Mario Tarducci angeordnet, den ehemaligen Meister der Freimaurerloge „Mimosa“ des Orients von Bordighera. Dabei berief sich der Bischof auf Canon 1184 des kirchlichen Gesetzbuches. Darin heißt es, ein kirchliches Begräbnis sei denjenigen zu verweigern, die „nicht vor dem Tod ...

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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