Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irme Stetter-Karp begrüßt die Änderung des Kirchlichen Arbeitsrechts, die die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) am heutigen Dienstag beschlossen hat. „Dort steht jetzt, dass bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts zu beseitigen und künftige Benachteiligungen zu verhindern sind. Das bedeutet, dass nicht zuletzt über die Zulassung von Frauen zu allen Ämtern und Diensten in der Kirche klar gesprochen werden muss“, so Stetter-Karp in einer Pressemitteilung. Entscheidend sei auch „die nun vorbehaltlose Akzeptanz der sexuellen Identität kirchlicher Mitarbeiter*innen im kirchlichen Arbeitsrecht“. Jetzt gelte es, die neue Grundordnung möglichst schnell und einheitlich in den deutschen Bistümern umzusetzen.
Klose: keine Tabus in der Anthropologie
Ähnlich äußerte sich ZdK-Vizepräsident Wolfgang Klose. In dem laut Stetter-Karp „überfälligen Schritt“, der mit der Neufassung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes vorgenommen wurde, sieht Klose lediglich einen Anfang. Fragen an die kirchliche Anthropologie dürften nun kein Tabu mehr sein. „Wenn Menschen ein vielfältigeres Leben leben als im überkommenen Verständnis der Kirche, muss sich die Kirche fragen, wo sie neu denken und lehren muss“, so Klose.
Der Beschluss, der im VDD mehrheitliche Zustimmung fand, hat für die deutschen Bistümer empfehlenden Charakter. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland und gilt für die rund 800.000 Arbeitnehmer in der katholischen Kirche und ihrer Caritas. DT/jra
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