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Kirchenrechtler Mückl: Die Botschaften aus Rom sind klar

Der Kirchenrechtler erinnert daran, dass das kanonische Recht alle Gläubigen verpflichte, „immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren“.
Römische Kurie
Foto: IMAGO/VATICAN MEDIA / ipa-agency.net (www.imago-images.de) | Spannungen oder Gegensätze zwischen Papst und Kurie verweist der Kirchenrechtler Mückl isn Reich der Legenden.

Der an der Päpstlichen Universität Santa Croce lehrende Kirchenrechtler Stefan Mückl hat die Versuchungen, die jüngsten Verwarnungen aus dem Vatikan zur Einrichtung eines Synodalen Ausschusses zu bagatellisieren, zurückgewiesen. Gegenüber dieser Zeitung erinnerte der Kirchenrechtler daran, dass das kanonische Recht alle Gläubigen – Kleriker wie Laien, Männer wie Frauen – verpflichte, „immer die Gemeinschaft mit der Kirche zu wahren“ (c. 209 § 1 CIC).

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Insbesondere hätten die Gläubigen das, was „die geistlichen Hirten als Lehrer des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen im Bewusstsein ihrer eigenen Verantwortung im christlichen Gehorsam zu befolgen“ (c. 212 § 1 CIC). Während der erste Aspekt („Lehrer des Glaubens“) das kirchliche Lehramt meine, beziehe sich der zweite („Leiter der Kirche“) auf die Ausübung des kirchlichen Leitungsamtes. 

Hohe Verbindlichkeit

Mückl zufolge handelt es sich bei den Bestimmungen des kanonischen Rechts nicht um „Erfindungen“ von Juristen, sondern um die rechtliche Formulierung der Glaubenssubstanz der Kirche, so wie sie die Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ des Zweiten Vatikanischen Konzils beschrieben hat. Wörtlich erklärt der Geistliche: „Was also die ,geistlichen Hirten‘, zumal der Papst als oberster Hirte der Kirche (oder sein engster Mitarbeiter, der Kardinalstaatssekretär) ,erklären‘ oder ,bestimmen‘, ist für alle Glieder der Kirche verbindlich, unabhängig davon, an wen im Einzelnen die entsprechende Verlautbarung adressiert gewesen sein mag.“ Einlassungen wie „Das war ja nur ein Brief an vier Frauen“ oder „Der Vatikan verbietet Dinge, die wir ja nicht beschlossen haben“, gingen am Kern der Sache vorbei.

Dynamik aber kein Gegensatz

Mit Nachdruck widerspricht Mückl der Behauptung eines Spannungsverhältnisses zwischen Papst und Kurie. Es sei ihm unverständlich, wie man einen „Dynamik“ genannten Gegensatz zwischen Papst und Kurie konstruieren könne, erklärte er in Anspielung auf eine Äußerung der ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp im Zusammenhang mit der Note aus dem Vatikan, mit der die Leiter mehrerer Dikasterien es ablehnen, mit den deutschen Bischöfen über die Zulassung von Frauen zum Weiheamt und die Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu diskutieren. Stetter-Karp hatte bei der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken am Wochenende geäußert, man wisse nicht, mit welchem Inhalt der Papst zu welchem Zeitpunkt welche Gebäude über den Haufen werfe, weil er es um des Evangeliums willen für notwendig habe. Da gebe es „eine Dynamik“. Demgegenüber sagte Mückl: „Die Botschaften aus Rom sind eindeutig.“

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Der Heilige Stuhl, so der Geistliche, habe seit Jahren wiederholt durch den Papst selbst wie mit seinem Wissen und Wollen durch führende Leiter der römischen Dikasterien, deutlich gemacht, was mit Lehre und Disziplin der Kirche vereinbar ist oder auch nicht.  DT/reg

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