Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Sexueller Missbrauch

Keine Belege für kirchliche Täternetzwerke ritueller Gewalt

Die Bistümer Essen, Münster und Erzbistum Köln veröffentlichen Ergebnisse einer unabhängigen Prüfung. Das Gutachten sieht keine objektiven Nachweise für schwere Vorwürfe.
Keine Hinweise auf kirchliche Täternetzwerke ritueller Gewalt
Foto: Christian Ohde (imago stock&people) | Laut der beauftragten Kanzlei weisen alle Informationen auf die Entstehung sogenannter Scheinerinnerungen hin.

Die Bistümer Essen und Münster sowie das Erzbistum Köln haben die Ergebnisse einer umfangreichen Untersuchung zu Vorwürfen ritueller sexualisierter Gewalt in kirchlichen Täternetzwerken veröffentlicht. Das Ergebnis: Es gibt keinen belastbaren Hinweis auf die Existenz kirchlicher Täternetzwerke oder die Ausübung ritueller Gewalt durch kirchliche Amtsträger. Es liegen weder objektive Nachweise für die beschuldigten Taten oder Netzwerke vor noch gibt es Hinweise, die die schweren Vorwürfe stützten.

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Hintergrund der Untersuchung waren Aussagen von rund einem Dutzend Personen, die angaben, in ihrer Kindheit Opfer schwerster sexualisierter Gewalt mit rituellen Bezügen geworden zu sein. Dabei sollen die Täter laut Aussagen der Ankläger unter anderem Priester sowie hohe kirchliche Würdenträger wie Bischöfe, Kardinäle und auch bereits verstorbene Erzbischöfe gewesen sein, teils aus anderen Bistümern wie Paderborn oder Hildesheim.

„Muster falscher autobiografischer Erinnerungen“

Im Gutachten der Kanzlei Feigen-Graf aus Köln, die mit der unabhängigen Prüfung beauftragt worden ist und die intensive Gespräche mit den vermeintlich Betroffenen geführt hat, heißt es dazu: „In den vorliegenden Fällen ist nicht von genuinen Erinnerungen an rituellen sexuellen Missbrauch auszugehen. Vielmehr weisen die Informationen auf die Entstehung sogenannter Scheinerinnerungen hin. Die Aussageentwicklungen entsprechen prototypischen Mustern falscher autobiografischer Erinnerungen.“

Die Untersuchung hatte das Bistum Münster im April 2024 bei der Kanzlei in Auftrag gegeben, das Bistum Essen und das Erzbistum Köln haben sich im Juli 2024 und Januar 2025 angeschlossen. Wissenschaftlich begleitet haben den Prozess die zwei Gutachterinnen und Fachpsychologinnen für Rechtspsychologie, Silvia Gubi-Kelm und Petra Wolf.  DT/dsc

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