Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Debatte um „Fiducia supplicans“

Kardinal Müller: Fiducia supplicans „führt logisch zur Häresie“

Der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation kritisiert das umstrittene Segnungsdokument.
Gebhard Kardinal Müller
Foto: Johannes Neudecker (dpa) | Kardinal Müller sieht es als seine Pflicht an, das umstrittene Dokument „Fiducia supplicans“ zu kritisieren – gerade auch aus Treue und Achtung vor dem Papst.

Gerhard Kardinal Müller, der ehemalige Präfekt der Glaubenskongregation hat scharfe Kritik an „Fiducia supplicans“ geübt. In einem englischsprachigen Aufsatz, der am vergangenen Freitag im US-amerikanischen Magazin „First Things“ erschienen ist, schreibt Müller, die im Dezember 2023 veröffentlichte Erklärung sei zwar nicht unmittelbar häretisch, habe aber eine Irrlehre zur logischen Konsequenz. Dies gilt nach Müller auch für die im Januar nachgeschobene „Klarstellung“ von Víctor Manuel Kardinal Fernández, dem aktuellen Vorsitzenden des Dikasteriums für die Glaubenslehre.

Widerspruch auf pragmatischer Ebene

Ausgangspunkt für Müllers Kritik ist der Grundsatz lex orandi, lex credendi, dem zufolge die liturgische Praxis zugleich auch die Glaubenslehre der Kirche zum Ausdruck bringt. Die ausdrückliche Betonung des Vatikans, dass „Fiducia supplicans“ der überlieferten Lehre der Kirche über Sexualität und Ehe nicht widerspreche, sei daher nicht hinreichend. Das Dokument dürfe auch keine liturgische Praxis legitimieren, die der Lehre auf pragmatischer Ebene zuwiderlaufe.

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„Fiducia supplicans“ versuche einen solchen Widerspruch zu vermeiden, indem es eine neuartige Unterscheidung zwischen „pastoralen“ und „liturgischen“ Segnungen einführe. Laut Müller hat die Kategorie eines pastoralen, aber nicht liturgischen Segens nicht nur keine Basis in der Heiligen Schrift oder der bisherigen Lehre der Kirche, sondern ist auch sachlich unhaltbar: Die Tatsache, dass auch dieser Segen von einem Priester, der Christus repräsentiert, gespendet werde, mache daraus einen liturgischen Akt.

Unterscheidung zwischen „Paaren“ und „Verbindungen“ unsinnig

Müller weist zudem die Unterscheidung zwischen der Segnung eines in irregulären Verhältnissen lebenden Paares („couple“) und einer irregulären Verbindung („union“) zurück. Was aus zwei Individuen in diesen Fällen ein Paar mache, sei ihre Vereinigung durch ein „außereheliches sexuelles Verhältnis“.

Zwar lehrt das Dokument nach Müller keine Häresie – so werde etwa nicht die geoffenbarte Wahrheit bestritten, dass homosexuelle Akte dem Gesetz Gottes widersprechen –, es werde jedoch durch den neuen Segen indirekt die häretische Ansicht befördert, dass die Verbindung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren gutzuheißen sei.

Kritik an „Fiducia supplicans“ als Dienst am Papst

Seine Kritik an „Fiducia supplicans“ möchte der deutsche Kardinal derweil ausdrücklich als Zeichen der Achtung vor dem Papst verstanden wissen: „Denn der Dienst am Heiligen Vater gebührt ihm gerade insofern, als er der Garant für die Kontinuität der Katholischen Lehre ist. Und dieser Dienst wird in erster Linie dadurch gewürdigt, dass die gravierenden Mängel von „Fiducia supplicans“ aufgedeckt werden.“  DT/sost

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