Das Leben ist nicht vom Glauben und der Glaube nicht vom Leben zu trennen, schreibt der Kirchenrechtler, Prälat Markus Graulich, in einem Beitrag für die „Tagespost“. Das Kirchenrecht sei wie die Glaubenslehre der Kirche aus Texten und Dokumenten entstanden, die den Herausforderungen des Alltags eines Christen begegnen sollten. In diesen Zeugnissen seien laut Graulich dogmatische und rechtliche Bestimmungen gleichermaßen enthalten. Jeder Rechtssatz der Kirche sei deshalb von einer theologischen Vorentscheidung geprägt.
Balance zwischen Treue und Entwicklung
Kirchenrecht sei daher nicht als eine freie Setzung des kirchlichen Gesetzgebers zu verstehen. Laut Joseph Ratzinger habe sich das Recht der Kirche „aus der Glaubensüberlieferung und aus der sakramentalen Überlieferung – weitgehend im Zusammenhang mit den Ökumenischen Konzilien – entfaltet“.
Während also der Inhalt des Kirchenrechtes sich gemäß der vom Lehramt der Kirche getroffenen Definitionen entwickelte, gebe es größere Möglichkeiten für Entwicklung bei der Gestalt des Kirchenrechts, also seiner formalen Dimension. Die Kirche machte in ihrer Geschichte auch eine Entwicklung der Rechtsordnung mit, wobei jedoch eine Balance zwischen Treue und Entwicklung gehalten worden sei. DT/sdu
Lesen Sie mehr über das Kirchenrecht und seine Möglichkeiten in der nächsten Beilage „Im Fokus“ der Tagespost.