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Erzbistum Köln wird Handreichung zu Segensfeiern nicht anwenden

Segensfeiern für homosexuelle Paare? Dafür gibt es mittlerweile eine Handreichung von ZdK und DBK. Das Erzbistum Köln hält nichts davon – anders als etwa das Bistum Limburg.
Regenbogenfahne vor dem Kölner Dom
Foto: IMAGO/Chris Emil Janssen (www.imago-images.de) | Da prallen Welten aufeinander: die Führung des Erzbistums Köln um Kardinal Woelki will die Handreichung zu Segensfeiern für homosexuelle und wiederverheiratete Paare nicht offiziell approbieren.

Die Bistümer Limburg, Rottenburg-Stuttgart und Osnabrück haben sie bereits offiziell empfohlen, das Erzbistum Köln wird aber nicht nachziehen: Die Handreichung „Segnungen für Paare, die sich lieben“ wird nicht zur Anwendung gebracht. Dies geht aus einer Mitteilung der Katholischen Kirchengemeinde St. Lambertus in Mettmann hervor. Die dortige „AG Regenbogenkirche für alle“ hatte sich an Woelki gewandt, um zu erreichen, dass die Handreichung auch im Erzbistum Köln „1:1“ umgesetzt werde.

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Die Antwort von Generalvikar Guido Assmann zitiert die Stellungnahme der Mettmanner Arbeitsgemeinschaft folgendermaßen: „Wir werden die angesprochene Handreichung im Erzbistum Köln nicht veröffentlichen und zur Anwendung bringen, da in unseren Augen durch die Erklärung ‚Fiducia supplicans‘ des Dikasteriums für die Glaubenslehre alles Wesentliche zum Umgang mit Segensspendungen für Paare, die keine sakramentale Ehe schließen können, gesagt ist.“ Im Nachgang der Veröffentlichung von Fiducia supplicans habe das Dikasterium für die Glaubenslehre „explizit darauf hingewiesen, dass die Segensspendung spontan und kurz sein soll, also weder eine inhaltliche Vorbereitung noch eine liturgische Form hat. Hier geht die Handreichung nach unserer Einschätzung über die weltkirchlichen Regelungen hinaus.“ Es bleibe aber eine wichtige Herausforderung, im Rahmen der weltkirchlichen Bestimmungen gute Wege zu finden, Menschen „die Nähe und Wegbegleitung Gottes zuzusprechen“.

Die Handreichung, um die es geht, hatte eine gemeinsame Konferenz von Deutscher Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken im April dieses Jahres veröffentlicht. In der Handreichung heißt es, „nicht kirchlich verheiratete Paare, geschiedene und wiederverheiratete Paare sowie Paare in der ganzen Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft“. Nicht wenige dieser Paare würden sich einen Segen für ihre Beziehung wünschen. Eine derartige Bitte sei „Ausdruck der Dankbarkeit für ihre Liebe und Ausdruck des Wunsches, diese Liebe aus dem Glauben zu gestalten“. Im Blick auf die Gestaltung wird unter anderem empfohlen, dass „die Wünsche und Anliegen des Paares bezüglich des jeweiligen Rahmens und der passenden Gestaltung“ theologisch sinnvoll einbezogen werden sollen. Die Art der Feier solle „von der Wertschätzung der Menschen, die um den Segen bitten, von ihrem Miteinander und ihrem Glauben künden“. Die Handreichung geht zurück auf einen Handlungstext des Synodalen Weges, den die Synodalversammlung 2023 beschlossen hatte. Bei der entsprechenden Abstimmung hatte sich Woelki seinerzeit enthalten. (DT/jra) 

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