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Deutsche Bischöfe halten an freiwilligen Leistungen für Missbrauchsbetroffene fest

Die Bischofskonferenz will die Zahlungen, die seit Beginn 2021 an Missbrauchsopfer gehen, weiterführen. Laut Pressebericht hat die Kommission aber eine Widerspruchsmöglichkeit eingeführt.
Georg Bätzing bei der Pressekonferenz zur Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz
Foto: IMAGO/Peter Back (www.imago-images.de) | Bischof Bätzing stellte den Pressebericht der diesjährigen Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe vor. Die Kirche wird weiter Leistungen an Missbrauchsopfer zahlen.

Die deutschen Bischöfe haben seit der Einrichtung einer Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) zu Beginn des Jahres 2021 Anerkennungsleistungen von knapp 57 Millionen Euro an Missbrauchsbetroffene gezahlt. Wie aus dem Pressebericht hervorgeht, den der Vorsitzende der deutschen Bischöfe, Bischof Georg Bätzing, zum Ende der Herbstvollversammlung in Fulda vorstellte, wurden die Mitglieder der UKA für weitere vier Jahre berufen. Die Mitglieder werden durch ein mehrheitlich nichtkirchliches Fachgremium ausgewählt, stehen in keinem Anstellungsvertragsverhältnis mit der katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig. Vorsitzende ist Margarete Reske, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln a.D.

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Außergerichtlichen Weg beibehalten

Dem Pressebericht zufolge orientiert sich die UKA an gerichtlichen Schmerzensgeldern und hat mit einer Widerspruchsmöglichkeit nachgebessert. Diese Regelung hatte in der Vergangenheit für Diskussionsstoff gesorgt, nachdem das Erzbistum Köln im Jahr 2023 darauf verzichtet hatte, in einem Fall Verjährung geltend zu machen und nach einem Urteil des Landgerichts einem Missbrauchsopfer 300.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hatte. Die Möglichkeit, vor Gericht höhere Summen zu erstreiten, wird seitdem von weiteren Missbrauchsbetroffenen in Erwägung gezogen. Im Juli diesen Jahres befasste sich das Landgericht Köln mit der Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen, die gut  850.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum Köln forderte. Die UKA hatte der Betroffenen 70.000 Euro zugesprochen. Die deutschen Bischöfe wollen am UKA-System dennoch festhalten, um denen entgegenzukommen, die keine zivilrechtliche Klage einreichen wollen und in einem außergerichtlichen System freiwillige Leistungen erhalten können. DT/reg

Die Bischofskonferenz will die Zahlungen, die seit 2021 an Missbrauchsopfer gehen, weiterführen. Laut Pressebericht hat die Kommission aber eine Widerspruchsmöglichkeit eingeführt.

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