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Böse Afrikaner, gute Deutsche?

Bätzings Fingerzeig auf Afrikas Bischöfe taugt nicht als Ablenkungsstrategie: Warum weigert sich die DBK, das Ergebnis ihrer „Rücksprachen“ mit Rom zur Handreichung für Segnungsfeiern öffentlich zu präzisieren?
Ende der Herbstvollversammlung der DBK
Foto: IMAGO/Tim Wegner (www.imago-images.de) | Der Unmut des DBK-Vorsitzenden richtet sich nicht nur gegen unbequeme Journalisten, sondern auch gegen afrikanische Würdenträger, die mit dem Dokument „Fiducia supplicans“ nichts anfangen können.

Der Vorsitzende der deutschen Bischöfe ist zu bedauern. Zum Abschluss der Herbstvollversammlung musste sich Bischof Georg Bätzing erneut kritische Journalistenfragen zur Handreichung für Segnungen von Paaren, die nicht kirchlich heiraten können, gefallen lassen.

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Der Unmut des Vorsitzenden richtete sich aber nicht nur gegen unbequeme Journalisten, sondern auch gegen afrikanische Würdenträger, die mit dem Dokument „Fiducia supplicans“ nichts anfangen können. Sind sie die wahren Los-von-Rom-Rebellen, während deutsche Hirten die Erklärung des Glaubensdikasteriums nur „maßvoll anpassen“?

Das Transparenzdefizit der deutschen Bischöfe

Wer so denkt, spricht dem afrikanischen Episkopat indirekt den Anspruch auf eine kluge päpstliche Kirchenpolitik ab, die die Nachfolger Petri mit Rücksicht auf ihre Bischöfe traditionell wahren. Dass Bischöfe eine Empfehlung aus Rom für einen Teil der Getauften bekommen, der massives gesellschaftspolitisches Konfliktpotenzial enthält, ist durchaus nicht selbstverständlich. „Fiducia supplicans“ hat afrikanischen Bischöfen, die in Staaten leben, in denen Homosexualität keinerlei gesellschaftliche Akzeptanz oder sogar ein Straftatbestand ist, ihren Hirtendienst durchaus nicht erleichtert. Dürfen afrikanische Bischöfe für sich nicht auf dieselbe Rücksicht hoffen, die Päpste traditionell gegenüber Hirten, die nicht das Glück haben, in Rechtsstaaten zu leben, an den Tag legen?

Beispiel: Johannes Paul II. verzichtete in seinem nachsynodalen Schreiben „Familiaris consortio“ 1981 darauf, auf die Möglichkeit der Nichtigkeitserklärung der kirchlich geschlossenen Ehe hinzuweisen – zweifellos nicht aus mangelndem seelsorglichem Feingefühl gegenüber der Not Geschiedener, sondern aus Rücksichtnahme gegenüber den Bischöfen hinter dem Eisernen Vorhang, in deren Bistümern jede Form kirchlicher Gerichtsbarkeit verboten war.

Bätzings Fingerzeig auf Afrikas Bischöfe taugt nicht als Ablenkungsstrategie: Was von ihm als „maßvolle Anpassung“ der Erklärung „Fiducia supplicans“ propagiert wird, entpuppt sich als schlichtes Transparenzdefizit. Nicht Afrikas Bischöfe sind der Weltkirche Begründungen schuldig, sondern der Vorsitzende drückt sich vor der Frage: Warum weigert sich die Deutsche Bischofskonferenz, das Ergebnis ihrer „Rücksprachen“ mit Rom zur Handreichung für Segnungsfeiern öffentlich zu präzisieren, während das Beispiel der katholischen Kirche in Belgien zeigt, dass das ohne Weiteres möglich ist?

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