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Bischof Dieser verteidigt Segnung von schwulem „Prinzenpaar“

Laut dem Aachener Bischof sei es die persönliche Gewissensentscheidung des einzelnen Seelsorgers, darüber zu entscheiden, ob man ein homosexuelles Paar segnen wolle oder nicht.
Hochzeit gleichgeschlechtlicher Paare
Foto: Sebastian Kahnert (dpa-Zentralbild) | Mit der Segensfeier eines homosexuellen Paares schafft das Bistum Aachen Fakten.

Der Aachener Bischof Helmut Dieser hat die kirchliche Segensfeier eines homosexuellen Karnevals-Prinzenpaares in seinem Bistum verteidigt. Auf Anfrage der „Tagespost“ erklärte der Aachener Bischof Helmut Dieser, dass es die persönliche Gewissensentscheidung des einzelnen Seelsorgers sei, über eine solche Segensfeier zu entscheiden. Vorab müsse dieser unterscheiden: „Werde ich politisch vorgeführt? Wird hier eine Ehe simuliert?“

„Ja-Wort“ mit Trauringen und Hochzeitskuss besiegelt

Am 17. Februar, Karnevals-Freitag, hatte Domprobst Markus Bruhns in Wassenberg einem schwulen „Prinzenpaar“ den göttlichen Segen im Selfkantdom erteilt. Der „Rheinischen Post“ zufolge habe Bruhns eine „Stola in Regenbogenfarben“ getragen und in der Predigt erläutert, dass der Regenbogen im christlichen Sinne die Verbundenheit der Menschen mit Gott symbolisiere und so in mehrfacher Hinsicht ein Symbol für die Verbindung und Liebe zweier gleichgeschlechtlicher Partner sei.

Nach der Segnung habe sich das Paar gegenseitig die Trauringe aufgesteckt und „mit einem klassischen Hochzeitskuss seine Verbindung“ gefeiert. Die Zeitung berichtet, der anschließende Jubel der Gemeinde am Ende des Segens-Gottesdienstes, verbunden mit Standing Ovation, Bravo-Rufen und einem dreifachen „Alaaf“ als Dank des Prinzenpaares, hätten den Kirchenraum fast zum Beben gebracht.

Bischof in Konflikt mit Rom

Mit seiner Stellungnahme befindet sich Bischof Dieser im Konflikt mit Rom. In einer Klarstellung durch die römische Glaubenskongregation vom 22. Februar 2021 hat diese die Frage „Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?“ mit einem klaren „Nein“ beantwortet. Dies sei keine „ungerechte Diskriminierung“, und schließe „nicht aus, dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden, die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben.“

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Jedoch sei jede Segnungsform unzulässig, „die dazu neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen. In diesem Fall würde die Segnung nämlich die Absicht zum Ausdruck bringen, nicht bestimmte Einzelpersonen dem Schutz und der Hilfe Gottes im oben genannten Sinne anzuvertrauen, sondern einen Entschluss und eine Lebenspraxis zu billigen und zu fördern, die nicht als objektiv auf die geoffenbarten Pläne Gottes hingeordnet anerkannt werden können.“

Die Initiative „Neuer Anfang“ bemerkte, dass eine „Segensfeier für homosexuelle Paare genau den Forderungen eines Handlungstextes des Synodalen Weges, der im März, bei der letzten Synodalversammlung, abgestimmt werden soll“ entspreche. Statt die Verabschiedung der Papiere abzuwarten, schaffe man nun bereits Fakten. DT/sha

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