Die französische Bischofskonferenz hat mit einem Schreiben vom 6. Mai 2025 neue Vorgaben für die traditionsverbundene Chartres-Wallfahrt veröffentlicht. Wie mehrere Medien, darunter die „Catholic News Agency“ (CNA), übereinstimmend berichten, dürfen Priester dort künftig nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Ortsbischöfe im überlieferten Ritus zelebrieren. Das Schreiben wurde in enger Abstimmung mit dem vatikanischen Gottesdienst-Dikasterium unter Kardinal Arthur Roche verfasst.
Die Wallfahrt führt über mehrere Diözesen. Für jeden Abschnitt benötigen Priester daher eine eigene bischöfliche Erlaubnis, insofern sie vor dem 16. Juli 2021 geweiht wurden. Später geweihte benötigen zusätzlich eine Genehmigung Roms. Grundlage ist das Dekret „Christus Dominus“ des Zweiten Vatikanischen Konzils, das den Diözesanbischof als maßgebliche Autorität für liturgische Fragen in seiner Diözese benennt. Auch für das Bußsakrament gelten neue Vorgaben: Es soll während der Wallfahrt ausschließlich nach dem neuen Rituale gespendet werden. Zudem müsse jeder Priester die Möglichkeit erhalten, die Messe im Novus Ordo zu lesen.
Nicht ohne Kritik
Kritik an der Umsetzung kommt vom Kirchenrechtler Stefan Mückl. Er äußerte gegenüber CNA, die Anweisung zur Beichte sei „wenig realitätsnah“ und faktisch nicht kontrollierbar. Unterschiede zwischen den Riten seien in der Praxis gering. Auch erinnerte er daran, dass Institute wie die Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP) aufgrund ihres kirchenrechtlichen Sonderstatus eigene Regelungen besitzen.Mit erwarteten 19.000 Teilnehmern ist die Chartres-Wallfahrt das bedeutendste Ereignis für traditionsverbundene Katholiken in Europa. Das neue Schreiben sorgt nun für zusätzliche Spannungen zwischen den Organisatoren und Teilen des französischen Episkopats. DT/jna
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.