Die Zeiten, in denen neue Purpurträger in den Medien für Schlagzeilen sorgen, sind vorbei. Das hat sich gründlich geändert. Selbst engagierte Katholiken interessieren sich kaum noch für die Namen der neuen Senatoren des Papstes. Warum?
Seit fast 1000 Jahren haben die Kardinäle das Recht der Papstwahl
Seit fast einem Jahrtausend besitzt das Kardinalskollegium das alleinige Recht der Papstwahl. Sixtus V. (1585-90) legte die Zahl der Kardinäle auf 70 festlegte, in Anspielung auf die 70 Ältesten Israels.
Der heilige Paul VI. (1963–1978) bestimmte zwar im Heiligen Jahr 1975, dass die Zahl 120 der Papstwähler nicht zu überschreiten sei, doch andererseits hatte er fünf Jahre zuvor die über achtzigjährigen Kardinäle als aktive Teilnehmer der Papstwahl vom Konklave ausgeschlossen. Durch diese Maßnahme nahm die Größe des Kardinalskollegiums beträchtlich zu. Seine Nachfolger verliehen so oft den Roten Hut, dass die Gesamtzahl der Purpurträger nicht unter 200 sank. Der heilige Johannes Paul II. (1978–2005) ernannte in seinem Pontifikat 231 Kardinäle, Benedikt XVI. (2005–2013) in dem seinen 90 und Papst Franziskus (den 5. Oktober eingeschlossen) bisher 88. Vatikanexperten glauben, Quantität auf Kosten der Qualität feststellen zu müssen: Weniger wäre mehr, so ihr Vorschlag.
Aus der Geschichte des alten Roms lernen
Ein Blick in die weltliche Geschichte der Ewigen Stadt scheint den Kritikern eines übergroßen Kardinalskollegiums recht zu geben. Als im alten Rom der Senat an der Zahl seiner Mitglieder immer mehr wuchs, schrumpfte er in seiner Bedeutung und war als Körperschaft zur Erledigung seiner Aufgaben nicht mehr fähig. Eine Inflation zeichnet sich im säkularen Verständnis nicht durch ein positives Vorzeichen, ein Plus, aus. Sollte es in der Kirche etwa anders sein?
DT
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