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§218: Bätzing und Stetter-Karp kritisieren Kommissionsbericht

Der DBK-Vorsitzende und das ZdK sprechen sich gegen eine Änderung des Paragraphen 218 und gegen Leihmutterschaft aus. Beide fordern eine ausführliche Debatte zu diesen Themen.
Paragraf 218 im Strafgesetzbuch
Foto: IMAGO/Heike Lyding (www.imago-images.de) | DBK-Chef Bätzing kritisiert, dass für dei Kommission das „ungeborene Kind überhaupt kein Träger von Menschenwürde sei“.

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) haben Bedenken in Bezug auf den am Montag veröffentlichten Bericht der "Kommission für Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" geäußert. Beide fordern eine vertiefte Auseinandersetzung aus juristischer und ethischer Sicht, sprechen sich für eine Beibehaltung der geltenden Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch und gegen Leihmutterschaft und Eizellspende aus.

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Der DBK-Vorsitzende und Limburger Bischof Georg Bätzing nannte die „Ergebnisse zur Neukonzeption des Schwangerschaftsabbruchs“ in einer Stellungnahme einseitig. Die geltende Rechtslage schütze „sowohl Selbstbestimmung und Gesundheit der Frau als auch das ungeborene Kind“. Zu den zentralen anthropologischen Grundaussagen des christlichen Glaubens gehöre die Heiligkeit und Unantastbarkeit jedes individuellen menschlichen Lebens.

Kommission widerspricht Bundesverfassungsgericht

Die Kommission, für die das „ungeborene Kind überhaupt kein Träger von Menschenwürde" se“, widerspreche nicht zuletzt dem Bundesverfassungsgericht (BVG) zur Menschenwürde und zum Lebensschutz Ungeborener, das „aus den Grundrechten eine enge Verknüpfung der Würde des ungeborenen Kindes mit einem ihm zukommenden, vollwertigen Lebensschutz mit dem Zeitpunkt der Nidation“ ableite. 

Wörtlich stellt Bätzing fest: „Eine Relativierung der fundamentalen Würde jedes Menschen, auch des ungeborenen Kindes, und eine Relativierung, Einschränkung oder Abstufung des damit verbundenen Grundrechts auf Leben halten wir für falsch.“ Weiter erklärte Bätzing, es sei „hochproblematisch und in sich widersprüchlich“, wenn „die Schutzbedürftigkeit des Ungeborenen und das völlige Angewiesensein auf die werdende Mutter“ zu einer verminderten staatliche Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Kind führten.

Gefahr der Leihmutterschaft als Geschäftsmodell 

Zudem spricht sich die DBK dafür aus, „an den Verboten von Eizellspende und Leihmutterschaft in Deutschland festzuhalten“, gerade auch vor dem Hintergrund eines möglichen Missbrauchs der Leihmutterschaft als „Geschäftsmodell der Reproduktionsmedizin“.

Die Bischöfe haben „erhebliche Zweifel, dass rechtliche Regelungen, die in der Leihmutterschaft angelegten grundsätzlichen Probleme auflösen können“. Es sei zudem paradox, „von der Leihmutter im Sinne des Ungeborenen eine hohe pränatale emotionale Bindung an das Kind und gleichzeitig eine möglichst problemlose nachgeburtliche Trennung von ihm zu erwarten.“ 

Menschliche Würde besteht von Anfang an

Ähnlich äußerte sich die ZdK-Vorsitzende Irme Stetter-Karp. Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase zu legalisieren „würde das Ende eines klaren Lebensschutzkonzepts bedeuten“, heißt es in einer Pressemitteilung vom Montag. Menschliche Würde bestehe von Anfang an, so Stetter-Karp. Sie sei irritiert, dass „ohne Not an den Pfeilern des Paragrafen 218 StGB gesägt“ werde. 

Das bestehende Recht mit der dazugehörigen Beratungspflicht habe sich bewährt. Wörtlich schreibt sie: „Der bestehende Paragraf 218 ist das Ergebnis eines in den 1990er Jahren mühsam errungenen Kompromisses, der nicht preisgegeben werden darf.“

Gefahr der Ausbeutung von Frauen

Was Eizellspende und Leihmutterschaft betrifft, so sei eine weitere Diskussion vonnöten. Denn es bestehe „die Gefahr der Ausbeutung von Frauen“. Auch die Frage nach rechtlichen Konflikten müsse behandelt werden. Der Empfehlung der Kommission, die Eizellspende vom Prinzip her zu legalisieren, könne das ZdK nicht folgen. 

Die zugrundeliegenden Studien würden zeigen, „dass es mehr Daten braucht, um klarer zu sehen“. Stetter-Karp kritisiert, dass zwar Juristen angehört worden seien, das ersetze aber „nicht die umfangreiche Expertise, die gerade die Kirchen – nicht zuletzt vor der Praxiserfahrung hunderter Beratungsstellen – hier mitbringen und die gehört werden sollte“.  DT/dsc

Weitere Hintergründe lesen Sie in der kommenden Ausgabe der "Tagespost".

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