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Voderholzer spricht auf Münchner Marsch fürs Leben

Tausende demonstrieren für Lebensschutz. Der Regensburger Bischof pocht auf Grundrechte.
Marsch fürs Leben:  Teilnehmer der Kundgebung im Jahr 2023
Foto: IMAGO/leo.fge (www.imago-images.de) | Unterwegs für den Lebensschutz: der Münchner Marsch fürs Leben, im Bild Teilnehmer der Kundgebung im Jahr 2023.

Tausende Lebensschützer haben auf dem vierten „Marsch fürs Leben“ am heutigen Samstag in München gegen Abtreibung und für eine „Kultur des Lebens“ demonstriert. Die Veranstalter sprachen im Anschluss von rund 6000 Teilnehmern. Unter Berufung auf vorläufige Polizeiangaben ist in Medienberichten von etwa 3000 Teilnehmern die Rede. Im vergangenen Jahr waren etwa 3900 Menschen dem Aufruf des Vereins „Stimme der Stillen e.V.“ gefolgt, der die Kundgebung organisiert. Vor dem Hintergrund der Überlegungen der Ampelregierung, den Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches zu liberalisieren, der den Zugang zur Abtreibung in Deutschland reglementiert, sollte, wie die Veranstalter erklärten, die „Freude über die Schönheit und die Würde jedes Menschen, ob geboren oder ungeboren, auf die Straße gebracht werden“.

Der Regensburger Bischof, Rudolf Voderholzer, der an der Veranstaltung teilnahm, bemerkte vor seinem bischöflichen Segen zum Abschluss: „Wir haben von unserem staatsbürgerlichen Recht Gebrauch gemacht, für ein Grundrecht unsere Stimme zu erheben“ und fügte hinzu: „als Christen wissen wir, dass dieses Grundrecht noch tiefer gründet, nämlich in der Gottebenbildlichkeit“. Bevor er zum Segen ansetzte, sagte Voderholzer: „Wir nehmen unser Recht in Gebrauch und wer uns daran hindern will, ist ein Feind der Demokratie“. 

Kelle kritisiert Leihmutterschaft

Zuvor hatte die Publizistin Birgit Kelle, in ihrer Rede auf der Bühne des Marsches erklärt, die Teilnehmer seien „Verfechter der Vielfalt“ und „mitten aus der Gesellschaft“. Gegen „immer dieselben Parolen“ setze der Lebensschutz die Wirklichkeit, dass kein Mensch „Qualitätsansprüche erfüllen“ müsse, besonders für seine Existenz nicht. Dabei sei das Eintreten für das Leben „politisch weder rechts noch links“, sondern der Auftrag aus unserer Verfassung für jeden „anständigen Menschen“: „Wir lassen uns nicht für diese politischen Grabenkämpfe missbrauchen“, so Kelle.

Auch zu Embryonenspende und Leihmutterschaft stellte Kelle ein paar Fragen in den Raum: „Wie kann man denn einen Menschen spenden? Wie kann man denn einen Menschen verkaufen?“ Dies sei „ein mieses Geschäft“, bei dem wieder „Frauen ausgebeutet“ würden, um ein „„Milliardengeschäft im Hintergrund“ zu führen. Die betroffenen Kinder seien „keine Ware“ und „keine Spielzeugpuppen“, die man einfach weggeben könne. Die Bundesregierung wolle auch hier „alles legalisieren“, auch „unseren Kindern das Recht geben, ihr Geschlecht zu wechseln. Aber wir geben ihnen nicht das Recht auf die Welt zu kommen“.

Gesetze führen Frauen in die Irre

Als zweite Rednerin sprach die Direktorin des „UK March for Life“, Isabel Vaughan-Spruce. Auf Englisch erzählte sie die Geschichte ihrer Verhaftungen wegen stiller Gebete vor englischen Abtreibungskliniken. Mit der Anklage gegen sie sei ihr Land zu einem Gespött geworden. Die Gesetze würden Rechte kriminalisieren, Frauen in die Irre führen und „Leben entwerten“. Jeder Einzelne sei ein „einzigartiges Meisterwerk eines göttlichen Schöpfers, der keine Fehler macht“. Es brauche, so die Sprecherin, eine „Nation, die mutig genug ist für alle ihre Bürger aufzustehen. Geboren oder noch nicht geboren“. Deshalb appellierte sie: „Hier und jetzt rufe ich euch an, gute Menschen von Deutschland, diese Nation zu sein.“

Vaughan-Spruce war im Dezember 2022 von englischen Polizeibeamten durchsucht und festgenommen worden, nachdem sie gesagt hatte, dass sie „vielleicht“ in ihrem Kopf bete. Ein Video der Festnahme war als Resultat viral gegangen. Vaughan-Spruce und der katholische Priester Sean Gough wurden im Februar 2023 vom Amtsgerichts Birmingham freigesprochen. Nur wenige Wochen später und nach einem weiteren stillen Gebet von einer Abtreibungsklinik in Birmingham wurde die Leiterin der großbritannischen Pro-Life-Bewegung erneut verhaftet.

Lebensschützer in der Defensive

Der „Marsch fürs Leben“ hat nach einer ereignisreichen Woche für den Lebensschutz stattgefunden: Erst am Donnerstag hatte das Europäische Parlament mit 336 gegen 163 Stimmen für die Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibung“ in die Grundrechtscharta der Europäischen Union gestimmt. Damit folgte es auch der französischen Legislative, die schon im März mit einer großen Mehrheit über alle Fraktionen hinweg eine „Freiheit auf Abtreibung“ in ihrer Verfassung garantierte. Frankreich ist damit das erste Land der Welt, das einem „Recht auf Abtreibung“ Verfassungsrang verschaffte.

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Am Montag hatte Papst Franziskus seine schon länger erwartete Erklärung „Dignitas infinita“ (Unendliche Würde) veröffentlicht. Darin verurteilt der Vatikan „schwere Verstöße gegen die Menschenwürde“, unter die auch Abtreibung, Euthanasie, Leihmutterschaft oder die Gender-Theorie gezählt werden.

Ebenso wollte die von der Ampel-Regierung eingesetzte „Kommission der Bundesregierung zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ am kommenden Montag ihre Ergebnisse offiziell präsentieren. Bereits am Beginn dieser Woche jedoch hatte das Magazin „Der Spiegel“ auf seinem Online-Portal aus dem Dokument zitieren können. Darin werde, wie der Spiegel schreibt, die Position vertreten, dass die grundsätzliche Rechtswidrigkeit vorgeburtlicher Kindstötungen „in der Frühphase der Schwangerschaft“ „nicht haltbar“ sein könne. Abtreibungen innerhalb der ersten zwölf Wochen seien deshalb zu legalisieren.

Der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, hat sich, wie die Katholische Nachrichtenagentur berichtet, am heutigen Samstag unabhängig vom Marsch gegen eine Reform ausgesprochen: „Wir sehen im Moment keine Notwendigkeit, das Strafrecht so zu verändern, dass Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafrecht herausgenommen werden“, so Bätzing bei der Eröffnung der „Woche für das Leben“ vor Journalisten im hessischen Rüdesheim. Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch habe als gesellschaftlicher Kompromiss eine Befriedung gebracht. Es gebe keine Notwendigkeit dafür, diesen Kompromiss zu verändern. Die ökumenische „Woche für das Leben“ findet dieses Jahr voraussichtlich zum letzten Mal als gemeinschaftliche Veranstaltung der katholischen und der evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für den Lebensschutz statt. Die  EKD hatte sich in einer Stellungnahme zur geplanten Neuregelung vor einigen Wochen erstmals dafür ausgesprochen, Abtreibung unter gewissen Voraussetzungen außerhalb des Strafrechts zu regeln. DT/jmo

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