Wer die Spende lebenswichtiger Organe für eine gute Sache hält, kann schon verzweifeln. Denn de facto übersteigt die Zahl derer, die zum Weiterleben auf ein fremdes Organ angewiesen sind, die Zahl jener, die zu einer solchen Spende bereit sind, um ein Vielfaches.
Die FDP-Bundestagsfraktion scheint die Spende lebenswichtiger Organe für eine sehr gute Sache zu halten. Um die Zahl potenzieller Organspender zu erweitern, will sie den Tod neu definieren.
Dürfen bislang nur Patienten Organe entnommen werden, die sich zu deren Spende für den Fall bereit erklärt haben, dass bei ihnen der Hirntod diagnostiziert wurde, sollen sie diese künftig auch dann spenden können, wenn sie einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden.
Die Bioethik bezeichnet solche Personen als „Non-heartbeating-donor“ (NHBD). Um zu verstehen, was die Liberalen da eigentlich bezwecken, lohnt ein Blick in die Medizingeschichte.
Eine Definition des Todes mit Geburtsfehler
Maßgeblich für die Organspende von NHBDs ist der „Uniform Declaration of Death Act“ (UDDA). Er wurde 1981 in den USA erlassen und später von anderen Staaten übernommen. Ziel war es, die unterschiedlichen Todes-Definitionen, anhand derer Menschen in US-Bundesstaaten für tot erklärt wurden, zusammenzuführen und zu vereinheitlichen. Im Zuge dessen einigte sich eine von US-Präsident Jimmy Carter berufene Kommission auf die Formel: „Ein Individuum, das entweder (1) den endgültigen Verlust der Kreislauf- und Atemfunktion oder (2) den endgültigen Verlust aller Funktionen des gesamten Gehirns erlitten hat, inklusive des Hirnstamms, ist tot.“
Leider hat die scheinbar restriktive Definition des Todes einen Geburtsfehler. Ihr wurde ein Zusatz angehängt, der lautet: „Die Definition des Todes hat in Übereinstimmung mit den akzeptierten medizinischen Standards zu erfolgen.“ Anders formuliert: Was jeweils als „endgültiger Verlust“ betrachtet werden sollte, wurde von der UDDA genauso wenig definiert wie die Verfahren, mit denen dieser nachgewiesen wird.
Missbrauch Tür und Tor geöffnet
Das öffnete Tür und Tor. 1992 entwickelte die Universität Pittsburgh, die „zufällig“ auch das weltweit größte Transplantationszentrum beherbergt, unter Berufung auf den UDDA das sogenannte „Pittsburgh-Protokoll“. Es regelt die Explantation von Patienten mit „infauster Prognose“. Patienten mit infauster Prognose sind solche, für die es nach menschlichem Ermessen keine Aussicht auf Heilung mehr gibt, deren Tod aber auch nicht unmittelbar bevorsteht.
Sind sie zum Weiterleben auf maschinelle Unterstützung angewiesen, können sie, sofern sie den Wunsch äußern, zu sterben, nach dem Pittsburgh-Protokoll narkotisiert und vom Beatmungsgerät getrennt werden. Dabei provoziert die Trennung vom Respirator, einen Herz-Kreislauf-Stillstand.
Erfolgt dieser, wie beabsichtigt, tatsächlich, sieht das Pittsburgh-Protokoll vor, dass die Ärzte, die die Therapie abgebrochen haben, zwei Minuten verstreichen lassen müssen, um zu sehen, ob der Patient spontan zu atmen beginnt.
Tut er dies nicht, kann er dem Protokoll zufolge für „tot“ erklärt und mit der Explantation seiner Organe begonnen werden. Diese Art der „Todesfeststellung“, die auch als „kontrollierter Herzstillstand“ bezeichnet wird, basiert auf einem Betrug. Denn die „Irreversibilität“ des Herz-Kreislauf-Stillstands, ohne die der Tod nicht festgestellt werden kann, wird gar nicht geprüft. Ergo: Die FDP will den Tod betrügen. Und uns um ihn.
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