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Liberale wollen Zahl der Organspender steigern

FDP-Bundestagsfraktion will dazu den Herz-Kreislauf-Stillstand zu einem weiteren Kriterium für eine Organspende machen.
Katrin Helling-Plahr, FDP
Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur (www.imago-images.de) | Geht es nach den Freien Liberalen sollen Organspendern künftig Organe auch nach der Feststellung eines Herz-Kreislauf-Stillstandes entnommen werden dürfen: die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr.

Die FDP-Bundestagsfraktion will die Anzahl potenzieller Organspender in Deutschland durch eine Erweiterung der Todesdefinition erhöhen. Bislang sind Organspenden nur im Falle eines diagnostizierten Hirntodes möglich. Für die Diagnose „Hirntod“ müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den Patienten untersuchen und zum selben Ergebnis kommen.

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Geht es nach der Bundestagsfraktion der Freien Liberalen sollen Organspendern künftig Organe auch nach der Feststellung eines Herz-Kreislauf-Stillstandes entnommen werden dürfen. Damit könnten die Spenderzahlen weiter erhöht werden, sagte die Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr der „Welt“. Zeitgleich trage man „dem individuellen Selbstbestimmungsrecht auch im Zusammenhang mit dem eigenen Tod Rechnung“.

Positionspapier beschlossen

Ein entsprechendes Positionspapier will die Fraktion heute bei ihrer Sitzung in Berlin beschließen. Demnach sollen potenzielle Spender eine Organentnahme nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand über ein explizit dafür vorgesehenes zusätzliches optionales Feld im Organspende-Register sowie auf Organspendeausweisen dokumentieren können.

„Aus medizinischer Sicht gibt es keinen Goldstandard bei der Erklärung des Todes“, sagte Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion der „Welt“. Der Tod nach einem anhaltenden Kreislaufstillstand könne mit dem Hirntod gleichgesetzt werden. „Ein wesentlicher Unterschied ist allerdings, dass der Herztod einfacher, aber dennoch sicher festzustellen ist“, so Ullmann weiter. Der Aufwand zur Feststellung des Hirntods sei immens hoch und schränke so die Zahl der potenziellen Spender von vornherein ein.

Debatte um Widerspruchslösung

Großbritannien, Spanien, Belgien und die USA gestatten Organspenden nach Herz-Kreislauf-Stillstand bereits seit einigen Jahren. Auch in Deutschland wurde ein Herz-Kreislauf-Stillstand als Entnahmekriterium für eine Organtransplantation bereits verschiedentlich diskutiert. Zuletzt war jedoch die Diskussion über die Einführung der Widerspruchlösung neu entbrannt. Nordrhein-Westfalen hatte zusammen mit anderen Bundesländern über den Bundesrat eine Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung in das Parlament eingebracht. Seit 2020 gilt in Deutschland die Entscheidungslösung.

Laut der Deutschen Stiftung Organspende spendeten im vergangenen Jahr 965 Menschen eines oder mehrere Organe. Zugleich hätten 8.400 Menschen, die zum Weiterleben auf eine Organspende angewiesen sind, auf den Wartelisten gestanden.  DT/reh

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