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Zustimmung zur Organentnahme hoch

Seit dem Start des zentralen Organspende-Registers haben sich dort mehr als eine Viertelmillion Menschen eingetragen. Nun erfolgt eine erste Bilanz.
Organspendeausweis
Foto: imago/Christian Ohde | Seit dem vergangenen Jahr lässt sich über ein Online-Portal die Zustimmung zur Organentnahme nach dem Tod dokumentieren.

Ein Jahr seit der Einführung des zentralen Organspende-Registers haben rund 280.000 Personen dort ihre Entscheidung zur Organspende festgehalten. Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mitteilte, erklärten sich 83,3 Prozent bereit, ihre Organe nach dem Tod uneingeschränkt zu spenden. 7,9 Prozent der Eintragungen dokumentierten einen ausdrücklichen Widerspruch. Weitere 6,2 Prozent schlossen einzelne Organe von einer Spende aus, während 1,7 Prozent eine andere Person benannten, die im Ernstfall entscheiden soll. Nur 0,9 Prozent gaben an, ihre Spende auf bestimmte Organe beschränken zu wollen.

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Ab 16 Jahren lässt sich die Zustimmung zur Organspende nach dem Tod dokumentieren, wobei die Eintragung jederzeit geändert oder gelöscht werden kann. Ziel ist es, eine einfachere und sichere Dokumentation der individuellen Entscheidung zu ermöglichen, sodass diese im Ernstfall für Ärzte direkt abrufbar ist. Parallel dazu bleibt die traditionelle Dokumentation auf Papier, etwa durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung, weiterhin möglich.

Die Registrierung im Online-Portal erfolgt über zwei Wege: Entweder durch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, die bislang knapp 194.800 Menschen genutzt haben, oder über Krankenkassen-Apps mit einer digitalen GesundheitsID. Seit dem dritten Quartal 2024 besteht die Möglichkeit, sich über Apps der Krankenkassen einzutragen. Mehr als 85.300 Menschen haben diesen Weg gewählt.

Informierte Zustimmung

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) waren Ende Februar 90 Prozent der Kliniken, die für Organentnahmen zugelassen sind, vollständig an das Register angeschlossen. Bis Jahresende 2024 wurden 2.639 Abfragen nach Organspende-Erklärungen durchgeführt. Ob und in welchem Umfang dies bereits zu realisierten Organspenden geführt hat, konnte das Ministerium nicht mitteilen.

Das Register ist Teil eines 2020 vom Bundestag beschlossenen Gesetzes, das mehr Information und eine einfachere Dokumentation von Organspende-Entscheidungen ermöglichen soll. Der Start des Registers verzögerte sich um zwei Jahre. Fachleute erhoffen sich davon langfristig eine höhere Spendenbereitschaft.

Die Bundesrepublik setzt mit dem Organspende-Register auf das Prinzip der informierten Zustimmung. Eine Widerspruchslösung, wie sie in Ländern wie Spanien oder Österreich gilt, wurde 2020 im Bundestag abgelehnt. Ob das Register langfristig zu mehr dokumentierten Zustimmungen und damit zu einer höheren Zahl realisierter Organspenden führt, bleibt abzuwarten. DT/jna

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