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Vergesst nicht das Mehrheitswahlrecht

Die Ampelparteien und die Union streiten um eine Wahlrechtsreform. Eine Variante wird dabei vergessen.
Mehrheitswahlrecht würde das Personalitätsprinzip stärken
Foto: IMAGO/Frank Sorge (www.imago-images.de) | Ein Mehrheitswahlrecht würde das Personalitätsprinzip stärken. Die Parteien müssten nach Kandidaten suchen, die das Zeug dazu haben, ein Mandat direkt zu gewinnen.

Deutschland diskutiert über eine Wahlrechtsreform. Nun ist auch ein Entwurf bekannt geworden, den die Union einbringen will. Über das Modell der Ampel wird schon seit Wochen gestritten. Das Ziel der Reformbemühungen ist richtig: Das aufgeblähte Parlament soll endlich wieder auf eine angemessene Abgeordnetenzahl reduziert werden.

Braucht es überhaupt die Zweitstimme

Auffällig ist aber, dass über eine Variante überhaupt nicht diskutiert wird: ein Mehrheitswahlrecht. Braucht es überhaupt die Zweitstimme? Die Abgeordneten, die über ihre Parteilisten in den Bundestag einziehen, müssen vor allem ihre Parteifreunde überzeugen, die bei den Parteitagen die Listen bestimmen, aber nicht die Bürger in ihrem Wahlkreis. Davon profitieren diejenigen, die sich mit Parteispitze und Funktionärsapparat gut stellen.

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Anders sähe es bei einem Mehrheitswahlrecht aus: Nur der direkt gewählte Kandidat aus einem Wahlkreis würde Abgeordneter. Das wäre ganz im Sinne der katholischen Soziallehre, ein solches Verfahren entspräche sowohl dem Personalitäts- als auch dem Subsidiaritätsprinzip, weil dem einzelnen MdB als Vertreter der Interessen seiner Wähler auf Bundesebene mehr Autorität verliehen würde.

Und auch die kleinen Parteien – die FDP ist seit jeher eine kämpferische Gegnerin des Mehrheitswahlrechts – müssen keine Angst haben, dass sie in der Folge vollkommen verschwinden werden. Denn so ein Mehrheitswahlrecht würde nicht automatisch zum Selbstläufer für die beiden Großen, Union und SPD. Das wäre wahrscheinlich so in den 60er Jahren gewesen, als in der Großen Koalition schon einmal über ein Mehrheitswahlrecht diskutiert wurde. Aber heute? Die beiden Volksparteien sind schon lange mehr dem Namen als der Realität nach solche. Ihre soziale Verwurzelung und auch Mobilisierungskraft ist bei weitem nicht mehr so hoch wie in den klassischen Jahrzehnten der Bonner Republik. Die Kleinen bekommen hier also eine Chance, sich durch interessante Personalvorschläge zu profilieren.

Mehrheitswahlrecht würde das Personalitätsprinzip stärken

Ein Mehrheitswahlrecht würde das Personalitätsprinzip stärken. Die Parteien müssten nach Kandidaten suchen, die das Zeug dazu haben, ein Mandat direkt zu gewinnen. Das heißt, es ginge dann nicht darum, Funktionären als Repräsentanten verschiedener Parteiflügel einen Sitz im Bundestag zu besorgen.  Der Kandidat muss vor Ort verwurzelt sein, die Probleme der Menschen kennen – ein Schuss Charisma kann sicherlich auch nicht schaden. Die Parteizugehörigkeit jedenfalls würde unwichtiger. 

Wie weit aber das politische Establishment von solchen Gedanken entfernt ist, beweist der Entwurf der Ampel-Parteien. Danach wäre es sogar möglich, dass manche Wahlkreise gar keine direkten Vertreter im Bundestag haben. Zu einem Befreiungsschlag wird diese Wahlrechtsreform also vermutlich nicht.

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