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Verfolgung gibt Anlass zu großer Sorge

Der 22. August ist der Gedenktag für die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion. Gewalttaten gegen gläubige Menschen und religiös begründeter Terrorismus werden in Erinnerung gerufen.
UNO New York
Foto: Niyi Fote via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Am 28. Mai 2019 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, die den 22. August als "Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben" festlegt.

Zum zweiten Mal wird am 22. August der „Internationale Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben“ begangen. Mit dem Gedenktag sollen die Opfer religionsfeindlicher Gewalt gewürdigt und auf die große Zahl von Menschen, die aktuell unter religiöser Verfolgung leiden, aufmerksam gemacht werden.

Verletzung der Religionsfreiheit

Um den Blick der internationalen Gemeinschaft auf Verletzungen der Religionsfreiheit zu lenken, hatte die Anwältin und Autorin Ewelina Ochab im September 2017 nach einer von „Kirche in Not“ veranstalteten internationalen Konferenz in Rom die entsprechende Initiative ergriffen. Die Folge: Am 28. Mai 2019 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, die den 22. August als  „Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalt aufgrund von Religion oder Glauben“  festlegt.  Der Resolutionsvorschlag war von Polen in die UN-Vollversammlung eingebracht worden.  Die USA, Kanada, Brasilien, Ägypten, Irak, Jordanien, Nigeria und Pakistan hatten den Vorschlag unterstützt.

Religiös begründeter  Terrorismus

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Aktuell warnt das päpstliche Hilfswerk vor dem internationalen religiös begründeten Terrorismus und vor der alarmierenden Entwicklung, dass religiöse Gebäude und Symbole angegriffen werden, um auf andere legitime gesellschaftliche Rechte und Missstände aufmerksam zu machen. „Ständig wiederkehrende Nachrichten über Gewalttaten und Schikane aus Gründen der Religion in Ländern wie Pakistan, Nigeria oder Indien geben ,Kirche in Not (ACN)' weiterhin großen Anlass zur Sorge. Obwohl dabei häufig gesellschaftliche und ethnische Beweggründe eine Rolle spielen, können wir die Augen nicht vor dieser Realität verschliessen“, erklärte Thomas Heine-Geldern, geschäftsführender Präsident von „Kirche in Not (ACN)“. Insbesondere wies er auf die Gefahren hin, die dem afrikanischen Kontinent durch die Ausbreitung militanter islamistischer Gruppen drohen und forderte eine besser koordinierte, schnellere Reaktion der internationalen Organisationen.

Einschränkung der Religionsfreiheit

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) dokumentiert anlässlich des  Gedenktages am 22. August Berichte über Einschränkungen der Religionsfreiheit aus Pakistan, Iran, Saudi-Arabien, Ägypten, China, Vietnam und Nordkorea.  Gegenüber der „Tagespost“ betonte Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM: „Religionsfreiheit ist ein essentielles Menschenrecht, das wir in Europa oft gar nicht mehr zu schätzen wissen. Denn viele Menschen weltweit können ihren Glauben nur mit der Angst ausleben, dafür verhaftet oder ausgegrenzt zu werden. Erschreckend ist, dass es einfacher wäre die Länder aufzuzählen, in denen Religionsfreiheit respektiert wird als die Länder zu nennen, in denen Gläubige unterdrückt und diskriminiert werden.“ DT/chp

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