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USA: Katholische Ärzte müssen keine Geschlechtsumwandlungen vornehmen

Ein Gericht in Texas urteilt: Katholische Ärzte können nicht gezwungen werden, Geschlechtsumwandlungen durchzuführen, wenn die Eingriffe nicht mit ihren religiösen Überzeugungen vereinbar sind.
Transgender-Debatte in den USA
Foto: Kathy Willens (AP) | Der Vizepräsident des Becket Funds, Luke Goodrich, der die Kläger vertrat, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil.

Ein Bundesgericht im US-Bundesstaat Texas hat entschieden, dass ein katholisches Krankenhausnetz und eine Gruppe katholischer Ärzte keine Geschlechtsumwandlungen durchführen müssen, wenn die Operationen nicht mit ihrer Glaubens- oder Gewissensfreiheit vereinbar sind. 

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"Irreparable Verletzung" des Rechts auf Religionsfreiheit

Reed O’Connor, Richter am Bezirksgericht von Nordtexas, stimmte den Klägern, dem Krankenhausnetz „Franciscan Alliance“ und den „Christian Medical & Dental Associations“ (CMDA), in seinem Urteil zu. Die Kläger wandten sich gegen das sogenannte „Transgender-Mandat“, das die Regierung von US-Präsident Joe Biden im Mai wiedereingeführt hatte. O’Connor urteilte, die Regelung setze christliche Kläger unter „erheblichen Druck“, Geschlechtsumwandlungen sowie auch Abtreibungen durchzuführen. Wenn dies nicht mit den religiösen Überzeugungen der Ärzte vereinbar sei, stelle das einen „irreparable Verletzung“ ihres Rechts auf Religionsfreiheit dar.

Bereits im Jahr 2016 hatte die Regierung des damaligen Präsidenten Barack Obama die Vorschrift eingeführt, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität diskriminiert werden dürfe. Daher müssten Ärzte Operation zur Geschlechtsumwandlung durchführen und private Versicherungsanbieter die Kosten dafür übernehmen. Schon damals klagten die „Franciscan Alliance“ und CMDA gegen die Vorschrift.

"Sieg für den gesunden Menschenverstand"

Die Regierung von Bidens Vorgänger Donald Trump schaffte das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität im Jahr 2020 ab. Zudem führte sie Ausnahmeregelungen für Gesundheitsdienstleister ein, um deren Recht auf Religionsfreiheit sicherzustellen. Der demokratische Präsident Biden kehrte kurz nach seiner Amtseinführung jedoch wieder zu den Regeln zurück, die schon unter Obama eingeführt worden waren – zunächst per Dekret. Dabei stärkte ihm ein Urteil des Obersten Gerichtshofs den Rücken, wonach der Begriff „Geschlecht“ auch die sexuelle Orientierung sowie die persönlich empfundene Geschlechtsidentität umfasse. Im Mai führte dann das von Xavier Beccera geführte Gesundheitsministerium das „Transgender-Mandat“ offiziell wieder ein. 

Der Vizepräsident des Becket Funds, Luke Goodrich, der die Kläger vertrat, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: Es schütze Patienten, sei im Einklang mit der aktuellen medizinischen Forschung und stelle sich, „das Ärzte nicht gezwungen werden, gegen ihre eigenen religiösen Überzeugungen und ihr medizinischen Urteils zu handeln – ein Sieg für den gesunden Menschenverstand, die Gewissensfreiheit und die seriöse Medizin“.  DT/mlu

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