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US-Football-Trainer darf beten: Sieg für Religionsfreiheit

Ein höchstrichterliches Urteil erkennt das Recht eines Schul-Football-Trainers an, nach einem Spiel auf dem Platz ein kurzes Dankgebet zu sprechen.
Footballtrainer darf am am Spielfeldrand beten
Foto: IMAGO/Robin Alam/Icon Sportswire (www.imago-images.de) | Der Christ Kennedy hatte seinen Job als Footballtrainer an einer öffentlichen Schule in Bremerton, Washington im Jahre 2015 verloren.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag eine für die Religionsfreiheit wichtige Entscheidung bekannt gegeben: Der Schulbezirk „Bremerton School District“ habe Highschool-Footballtrainer Joe Kennedy zu Unrecht dafür bestraft, dass er nach den Spielen auf dem Spielfeld gebetet hat. Amerikas Oberste Richter trafen die Entscheidung mit sechs zu drei Stimmen.

Richter Neil Gorsuch schrieb in der Urteilsbegründung: „Kennedy betete in einer Zeit, in der es den Schulangestellten frei stand, mit einem Freund zu sprechen, eine Reservierung in einem Restaurant zu tätigen, E-Mails zu checken oder andere persönliche Angelegenheiten zu erledigen. Er verrichtete seine Gebete in aller Stille, während seine Schüler anderweitig beschäftigt waren.“ Dieses Recht sei sowohl von der Religionsfreiheits- als auch von der Redefreiheitsklausel des ersten Verfassungszusatzes geschützt: „Religiöse Handlungen werden ebenso wenig diskriminiert wie vergleichbare weltliche Äußerungen.“

"Großer Sieg für die Religionsfreiheit aller Amerikaner"

Nach der Urteilsverkündung sagte der Trainer Joe Kennedy: „Ich danke Gott dafür, dass er unsere Gebete erhört und meiner Familie in diesem langen Kampf beigestanden hat.“ Kelly Shackelford, Präsidentin der auf Religionsfreiheit spezialisierten Anwaltskanzlei, die Kennedy vertrat, begrüßte die Entscheidung als „großen Sieg für Trainer Kennedy und für die Religionsfreiheit aller Amerikaner“.  Die Anwälte seien „dankbar, dass der Oberste Gerichtshof anerkannt hat, was die Verfassung und das Gesetz schon immer gesagt haben: Wir sind frei, unseren Glauben in der Öffentlichkeit zu äußern“.

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Die drei Richter, welche die abweichende Meinung des Gerichts vertraten, hatten argumentiert, der Gerichtshof habe „konsequent anerkannt, dass die Leitung von Gebeten durch Schulbeamte verfassungsrechtlich unzulässig ist“. Der Christ Kennedy hatte seinen Job als Footballtrainer an einer öffentlichen Schule in Bremerton, Washington im Jahre 2015 verloren. Die Schule hatte ihn beurlaubt und seinen Vertrag für die folgende Saison nicht verlängert. Der Trainer reichte Klage ein. 

Ein Bezirksgericht in Washington und anschließend das Berufungsgericht des Neunten Gerichtsbezirks urteilten nach der Argumentation des Schulbezirks. Kennedy wandte sich an den Obersten Gerichtshof, der es allerdings 2019 zunächst ablehnte, den Fall zu prüfen. Vier Oberste Richter signalisierten jedoch, der Gerichtshof sei „offen dafür, den Fall zu einem späteren Zeitpunkt anzuhören“. Denn „das Verständnis des Neunten Gerichtsbezirks für das Recht auf freie Meinungsäußerung von Lehrern an öffentlichen Schulen ist beunruhigend und könnte eine künftige Überprüfung rechtfertigen.“ Kennedy wandte sich im September 2021 erneut an den Obersten Gerichtshof, der sich schließlich am 14. Januar 2022 für die Aufnahme des Falls entschied.

Schüler zum Gebet gedrängt?

In der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht argumentierte Anwalt Richard Katskee, der den Schulbezirk von Bremerton vertrat, dass Kennedys Handlungen als Trainer die Schüler zum Beten drängten: „Niemand bezweifelt, dass Angestellte öffentlicher Schulen bei der Arbeit stille Gebete verrichten können, auch wenn die Schüler sie sehen können“. Kennedy habe aber „hörbar an der 50-Yard-Linie sein Gebet gesprochen“. Dies könnte „einen Zwang“ für die Schüler darstellen. Der Schulbezirk habe versucht, Kennedy „entgegenzukommen“, indem er ihm unter anderem vorschlug, in der Pressetribüne zu beten, getrennt vom Rest des Teams. 

Paul Clement, Kennedys Anwalt, setzte dem entgegen: „Wenn Trainer Kennedy nach den Spielen im Mittelfeld auf die Knie ging, um ein kurzes Dankesgebet zu sprechen, war das seine ganz private religiöse Äußerung“. Und diese sei durch die Klauseln über die freie Religionsausübung und über die Redefreiheit des Ersten Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten doppelt geschützt. Die Mehrheit der Obersten Richter schlossen sich dieser Argumentation an.  DT/jg

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