Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Abtreibungsdebatte

„Unverantwortlich“ und „politisch unseriös”

Der Familienbund der Katholiken in Bayern lehnt den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des § 218 StGB ab. In der Debatte würden Tabus ausgeklammert.
Schild mit durchgestrichener Aufschrift "§218"
Foto: IMAGO/Christian Ditsch (www.imago-images.de)

Im Vorfeld der für den 10. Februar geplanten Öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat sich Landesverband Bayern des Familienbunds der Katholiken gegen eine Reform des §218 StGB ausgesprochen. Die Gesetzesinitiative will vorgeburtliche Kindstötungen bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche grundsätzlich „rechtmäßig“ stellen. Die Bedenkzeit von drei Tagen, die nach geltendem Recht zwischen der verpflichtenden Beratung der Schwangeren und der Abtreibung ihres Kindes liegen muss, soll ebenfalls entfallen. Die Kosten sollen von den Krankenkassen übernommen werden.

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Nach Ansicht des bayerischen Landesverbands des Familienbunds der Katholiken habe das Bundesverfassungsgericht in seinem 2. Abtreibungsurteil im Jahr 1993 klargestellt, dass der Staat verpflichtet ist, „menschliches Leben, auch das ungeborene zu schützen“. Der Schwangerschaftsabbruch müsse „für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein“. Ohne medizinischen oder kriminologischen Grund dürften Abtreibungen „nicht für gerechtfertigt erklärt werden“. Es sei aber möglich, dass Frauen in den ersten zwölf Wochen nicht bestraft werden, wenn sie eine Beratung in Anspruch nehmen.

„Unwürdig“ und „lebensfeindlich“

Neben kirchlichen Verbänden hätten sich inzwischen auch verschiedene Ärzte in einem Öffentlichen Brief gegen den Reformentwurf ausgesprochen und an die Parlamentarier appelliert, diesem nicht zuzustimmen. Zu den Unterzeichnern zählen nach eigenen Angaben auch Ärzte, die selbst Abtreibungen vornehmen. „Nach christlichem Menschenbild, ist die Ansicht, menschliches Leben erst ab der Geburt unter den Schutz der Menschenwürde zu stellen, auch der Schwangeren gegenüber unwürdig, lebensfeindlich und ethisch höchst problematisch“, erklärte die Landesvorsitzende des Familienbundes der Katholiken in Bayern, Gerlinde Martin.

In der Debatte würden zudem Tabus ausgeklammert. „Frauen leiden oft stark und lange unter den psychischen Folgen eines Abbruchs und dies nicht wegen eines Gesetzes, sondern aus moralisch-ethischen Gründen, was zutiefst menschlich ist. Dass viele Frauen nicht frei über das Ja oder Nein zu einem Kind entscheiden können, sondern oft zur Abtreibung gezwungen werden, wird ebenfalls viel zu selten thematisiert“, so Martin weiter. Auch dies unterstreiche die Notwendigkeit der Beibehaltung einer Bedenkzeit zwischen Beratung und Abtreibung.

Zunehmende Spaltung der Gesellschaft droht

„Wir fordern die Politik auf, sich gemeinsam mit Verbänden, kirchlichen Vertretern, Ethikern, Medizinern und den Medien, dieser Thematik angemessen und vor allem in einer differenzierten Debatte, auseinanderzusetzen. Ein Gesetz mit solch weitreichenden Folgen für die Gesellschaft im Schnellverfahren in der letzten Sitzungswoche beschließen zu wollen, ohne jeglichen öffentlichen Diskurs und ohne Anhörung der Verbände ist unverantwortlich und politisch unseriös“, so Martin weiter. Die Landesvorsitzende des Familienbundes der Katholiken in Bayern bezeichnete es als „unbegreiflich“, dass die bestehende und seinerzeit hart errungene gesetzliche Regelung „in Frage gestellt“ und „eine weitere Spaltung innerhalb der Gesellschaft in Kauf genommen“ werde. (DT/reh)

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