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Ungarn will traditionelle Familienwerte in der Verfassung verankern

Ein Regierungsentwurf sieht neue Verfassungsnormen zu Ehe, Geschlecht, Elternschaft und Kindeswohl vor.
Viktor Orbán, amtierenden Ministerpräsident
Foto: Imago/Attila Volgyi | Unter dem derzeit amtierenden Ministerpräsidenten Viktor Orbán soll Ungarn über die 15. Änderung der Verfassung abstimmen.

Das ungarische Parlament berät am Montag über eine umfassende Änderung der Verfassung. Die Regierung unter Ministerpräsident Viktor Orbán hat den Entwurf eingebracht, der zentrale Bestimmungen zu Geschlecht, Ehe und Familie enthält. Es handelt sich um die 15. Novelle seit Inkrafttreten der aktuellen Verfassung im Jahr 2011. Dies berichten mehrere Medien wie unter anderem das Portal „msn.com“, die „FAZ“ und die britische Tageszeitung „The Guardian“.

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Die Novelle soll die Ehe ausdrücklich als Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau definieren. Die Familie wird als „Grundlage für das Überleben der Nation“ beschrieben. Ergänzend heißt es: „Der Vater ist ein Mann, die Mutter ist eine Frau.“ Die Regierung betont, dass sie mit der Reform traditionelle Werte und die verfassungsmäßige Identität des Landes stärken wolle.

Neuregelung von Eltern-Kind-Verhältnis

Auch das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern wird neu geregelt. Kinder sollen ein Recht auf Erziehung erhalten, das sich an christlich geprägten Werten orientiert. Der Staat wird verpflichtet, das Recht von Kindern auf Selbstidentifikation im Einklang mit dem bei der Geburt festgestellten Geschlecht zu schützen. Der Anspruch auf körperliche, seelische und moralische Entwicklung soll dabei Vorrang vor anderen Grundrechten haben, mit Ausnahme des Rechts auf Leben.

Neben den familien- und gesellschaftspolitischen Regelungen enthält die Novelle weitere Bestimmungen. So soll das Recht auf Barzahlung verfassungsrechtlich gesichert werden. Zudem wird vorgesehen, dass die Regierung den Notstand künftig auch ohne Zustimmung des Parlaments ausrufen und verlängern kann. Auch soll die Herstellung, Verwendung, Förderung und Verteilung von Drogen verboten werden. 

Ebenfalls betrifft die Reform das Staatsangehörigkeitsrecht: Doppelstaatlern kann die ungarische Staatsbürgerschaft vorübergehend aberkannt werden, sofern sie zusätzlich nicht Bürger eines der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes angehörigen Staates sind und als Bedrohung für die nationale Sicherheit gelten.
 
Die Verfassungsänderung enthält zudem eine Grundlage für das Verbot öffentlicher sogenannter „LGBTQ+-Veranstaltungen“. Die ungarische Regierung verweist hierbei auf den Schutz von Kindern als übergeordnetes Ziel. DT/jna

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