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Senat stimmt für ein „Recht“ auf Abtreibung in der Verfassung

166 Senatoren stimmen dafür, die „Freiheit der Frau, eine Schwangerschaft zu beenden“ in der Verfassung zu verankern. Auch 16 Senatoren der „Républicains“ stimmen dafür.
Französischer Senat
Foto: IMAGO/Adrien Fillon (www.imago-images.de) | 166 Senatoren haben für den Text gestimmt, der auf einen Änderungsantrag des „Républicains“-Senatoren Philippe Bas zurückgeht, 152 dagegen. 

Der französische Senat hat am Mittwoch überraschend grünes Licht für eine Verankerung der „Freiheit der Frau, eine Schwangerschaft zu beenden“ in der Verfassung gegeben. Im Rechtsausschuss des Senats war der Vorschlag letzte Woche zunächst abgelehnt worden. 166 Senatoren haben für den Text gestimmt, der auf einen Änderungsantrag des „Républicains“-Senatoren Philippe Bas zurückgeht, 152 dagegen. 

Der Senat ersetzt damit in dem vom Parlament vorgeschlagenen Text den Begriff „Recht“ durch den Begriff „Freiheit“: Statt „Das Gesetz garantiert den effektiven und gleichen Zugang zum Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch“ heißt die Formulierung, die den Artikel 34 der Verfassung vervollständigen soll, nun: „Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen die Freiheit der Frau, ihre Schwangerschaft zu beenden, ausgeübt wird“. 

Erster Vorstoß im Herbst abgelehnt

Im letzten Herbst hatte der Senat, in dem die bürgerlichen „Républicians“ die Mehrheit besitzen, einen ersten Vorstoß zur Verankerung des „Rechts“ auf Abtreibung in der Verfassung rundweg abgelehnt. Damals hatten sich lediglich zwei „Républicains“ für den Vorschlag gestimmt, dieses Mal waren es 16. 

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Philippe Bas, ein früherer Mitarbeiter von Simone Veil, der das aktuelle französische Abtreibungsgesetz seinen Namen verdankt, erklärte seinen Änderungsantrag wie folgt: „Mein Gegenvorschlag zielt darauf ab, das Gleichgewicht des Veil-Gesetzes zu gewährleisten. (…) Er festigt eine vom Verfassungsrat anerkannte Freiheit (…) und sieht vor, dass der Gesetzgeber die Bedingungen und damit auch die Grenzen festlegt. Es gibt kein absolutes Recht [auf Abtreibung, A.d.R.]. Es gibt eine Freiheit, die man in der Verfassung verankern kann, aber nur unter der Bedingung, dass es einen Ausgleich zwischen dem Recht der schwangeren Frau, ihre Schwangerschaft zu beenden, und dem Schutz des ungeborenen Kindes nach einer bestimmten Frist gibt.“

Die sozialistischen, grünen und kommunistischen Senatoren sprachen sich einstimmig für den Änderungsantrag aus, auch wenn sie die Ersetzung des Begriffs „Recht“ durch den Begriff „Freiheit“ bedauern. „Schwangerschaftsabbruch ist nicht nur eine Freiheit, sondern ein Recht. Aber der Vorschlag hat immerhin für sich, dass er den Weg zur Verfassungsgebung ebnet“, so die sozialistische Senatorin Marie-Pierre de la Gontrie.

Breite Mehrheit der "Républicains" weiterhin dagegen

Die breite Mehrheit der „Républicains“-Fraktion im Senat stellt sich nach dem Vorbild des Senats-Präsidenten Bruno Retailleau weiterhin gegen eine Festschreibung der Abtreibung in der Verfassung: „Das Recht auf Schwangerschaftsabbruch wird in Frankreich von keiner politischen Richtung in seiner Existenz bedroht", betonte er. Die Verfassung sei nicht dazu da, symbolische Botschaften an die ganze Welt zu richten", so der „Républicains“-Senator, der vor einigen Wochen im Rennen um den frankreichweiten Vorsitz seiner Partei Zweiter geworden ist.

Da der am gestrigen Abend beschlossene Text von der im Parlament beschlossenen Formulierung abweicht, geht der Text nun in eine zweite Lesung im Parlament. Eine Änderung der Verfassung, die auf einen parlamentarischen Gesetzesvorschlag zurückgeht, muss in letzter Instanz durch ein Referendum beschlossen werden. Das wäre nicht der Fall, wenn die Regierung selbst einen Gesetzesentwurf vorstellt, was immer noch passieren kann. In diesem Fall müssten sich Parlament und Senat nach einer Annahme in den beiden Kammern in einem Kongress versammeln und den Text mit drei Fünfteln der Stimmen annehmen.  DT/fha

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