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Die Synodalen und das liebe Geld

Synodalität von Klerikern und Laien ist in Vermögens- und Finanzentscheidungen in deutschen Bistümern längst Praxis. Über die Gewaltenteilung in deutschen Bistümern.
Diskussion um Kirchenfinanzen
Foto: xdoidam10x via imago-images.de (www.imago-images.de) | Die künftige Synodalkonferenz hat die gemeinsame Kasse der Bistümer im Visier, den Haushalt des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD).

Gäbe es die Top Ten der Synodalität in deutschen Bistümern, stünde die diözesane Finanzverwaltung an erster Stelle. Der nach Gutsherrenart schaltende und waltende Hirte ist eine Karikatur des Bischofsamtes; mehrere Bischöfe wehrten sich während des Synodalen Wegs zu Recht dagegen. Synodalität von Klerikern und Laien ist in Vermögens- und Finanzentscheidungen in deutschen Bistümern längst Praxis. Die Namen der aus gewählten und berufenen Mitgliedern zusammengesetzten Gremien, die den Diözesanbischof beraten und auch mitbestimmen dürfen, variieren je nach Kirchenprovinz.

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Doch netto ändert das nichts an der Tatsache, dass kein Bischof über die Köpfe seines Diözesankirchensteuerrates, Vermögensverwaltungsrates oder seiner Finanzkommission hinweg einsame Entscheidungen treffen kann. Wenn es um die Festlegung des Kirchensteuer-Hebesatzes, Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer, Entscheidungen über Erlass beziehungsweise die Stundung von Kirchensteuern und den Haushalt des Bistums geht, reden kompetente Laien und Kleriker selbstverständlich mit. Ein Blick in die Satzung der einschlägigen Gremien lässt keinen Zweifel aufkommen, dass Bischöfe längst Macht in Finanzfragen abgegeben haben: So hat beispielsweise der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn laut Satzung „weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen“. Sein Münsteraner Pendant setzt nicht nur den Haushaltsplan der Diözese fest, sondern ist auch für den Haushalt des Bischöflichen Stuhls zuständig.

Mehr als acht Millionen sollen künftig eingespart werden

Die künftige Synodalkonferenz hat die gemeinsame Kasse der Bistümer im Visier, den Haushalt des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD). Er unterstützt die Verbände, denen viele Synodale angehören – und muss sparen. Im Sommer 2025 teilte die Deutsche Bischofskonferenz mit, der bisherige Haushalt des VDD umfasse Ausgaben von gut 129 Millionen Euro und werde durch eine Verbandsumlage aller Diözesen getragen. Mehr als acht Millionen sollen künftig eingespart werden – in manchen Laienverbänden löste diese Nachricht Alarm aus. Was tun, wenn die Bistümer nicht mehr einspringen, sondern dem Finanzbedarf im eigenen Bistum Vorrang geben?

Eine mit umfassenden Befugnissen ausgestattete Synodalkonferenz erscheint manchen Synodalen als die Lösung des Finanzdilemmas. In der von den deutschen Bischöfen und vom Vatikan noch nicht bestätigten Satzung der Synodalkonferenz heißt es: Die Synodalkonferenz „fasst Beschlüsse über Schwerpunktsetzungen insbesondere in strategischen Planungsprozessen und im Haushalt des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) und überprüft deren Umsetzung (…) und stellt sicher, dass weitere Gläubige sobald als möglich in entscheidungserheblicher Weise und dauerhaft an den Entscheidungen des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) in Haushaltsfragen mitwirken.“ 

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