Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Rechtsstreit um Trump

Schließt der Oberste Gerichtshof Trump von den Vorwahlen in Colorado aus?

Trump habe sich an einem Aufstand gegen die USA beteiligt, argumentiert der Bundesstaat. Nun beginnt die Anhörung vor dem Obersten Gericht.
Der republikanische Präsidentschaftsbewerber Donald Trump
Foto: IMAGO/Andrea Renault (www.imago-images.de) | Die Richter am Obersten Gerichtshof der USA müssen sich nun mit mehreren Details beschäftigen, unter anderem mit der Frage, ob Trumps Rolle in der gewaltsamen Ausschreitung am 6.

Der Oberste Gerichtshof der USA, der „Supreme Court“, wird sich am Donnerstag in der kommenden Woche in mündlicher Anhörung mit einem Fall befassen, der massive Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des US-Präsidentschaftswahlkampfs haben könnte. Es geht um die Frage, ob der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates Colorado den republikanischen Bewerber Donald Trump von den Vorwahlen ausschließen darf, da sich der ehemalige US-Präsident am 6. Januar 2021 in Zusammenhang mit dem Sturm auf das US-Kapitol an einem Aufstand beteiligt habe.

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Die Obersten Richter Colorados hatten entschieden, Trump habe mit seinem Verhalten an jenem Tag, als ein gewalttätiger Mob das Kapitol stürmte und auch in Abgeordnetenbüros und den Senatssaal vordrang, gegen den 14. Verfassungszusatz verstoßen. Dieser schließt Politiker von Ämtern aus, die sich nachweislich an einem Aufstand gegen die Vereinigten Staaten beteiligt haben. Trump hatte seine Anhänger bereits Tage vor dem 6. Januar, als eigentlich der Wahlsieg Joe Bidens im Kongress zertifiziert werden sollte, dazu aufgerufen, sich gegen angeblichen Wahlbetrug zu wehren und zum Kapitol zu marschieren. Als die Proteste schließlich eskalierten, unternahm er lange nichts, um den Mob zurückzuhalten.

Gilt der 14. Verfassungszusatz überhaupt für US-Präsidenten

Die Richter am Obersten Gerichtshof der USA müssen sich nun mit mehreren Details beschäftigen, unter anderem mit der Frage, ob Trumps Rolle in der gewaltsamen Ausschreitung als Aufstand gewertet werden kann. Zudem ist ungeklärt, ob US-Präsidenten überhaupt unter die Klausel im 14. Verfassungszusatz fallen.

Beobachter gehen davon aus, dass mit einem Urteil äußerst schnell, womöglich bereits Anfang März zu rechnen ist. Denn bereits am 5. März finden in zahlreichen Bundesstaaten, unter anderem eben in Colorado, Vorwahlen statt. Sollte der Oberste Gerichtshof nicht zu Trumps Gunsten entscheiden, dürfte der 77-Jährige daran nicht teilnehmen. 

Unmittelbar wirkt sich das Urteil des Obersten Gerichtshof zunächst nur auf die Frage aus, ob Donald Trump bei der Vorwahl in Colorado auf dem Wahlzettel stehen darf. Die Folgen dürften jedoch sehr viel weitreichender sein. Denn auch in zahlreichen weiteren Bundesstaaten gibt es Bestrebungen, Trump von dem parteiinternen Ausscheidungsprozess auszuschließen. Ein Urteil im Falle Colorados könnte somit einen Präzedenzfall schaffen.  DT/mlu

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