Russland wird nicht länger im Europarat mitarbeiten. Das Außenministerium der Russischen Föderation erklärte am Donnerstagvormittag, „gegenüber Russland unfreundlich gesinnte Staaten der EU und der NATO“ würden „ihren Kurs der Zerstörung des Europarates und des gemeinsamen humanitär-rechtlichen Raums in Europa“ fortsetzen und ihre Mehrheit im Ministerkomitee des Europarats missbrauchen. Der „kollektive Westen“ versuche, anderen seine Regeln aufzudrängen. Wörtlich heißt es in der Erklärung des Außenministeriums in Moskau: „Russland wird nicht an der Verwandlung der alten europäischen Ordnung durch die NATO und die EU, die ihr gehorsam folgt, in eine weitere Plattform zum Heraufbeschwören der westlichen Überlegenheit und Selbstbespiegelung teilnehmen. Mögen sie die Kommunikation untereinander genießen, ohne Russland.
Recht auf Mitwirkung entzogen
Zwei Wochen zuvor hatte das Ministerkomitee des Europarats – am Tag nach der russischen Invasion in der Ukraine – die Mitgliedschaft Russlands im Europarat suspendiert. 42 der 47 Mitgliedstaaten stimmten am 25. Februar dafür, der Russischen Föderation das Recht auf Mitwirkung in der 1949 gegründeten Menschenrechtsorganisation zu entziehen. Lediglich Armenien und Russland selbst stimmten dagegen; die Türkei enthielt sich, Aserbaidschan und Serbien blieben der Abstimmung fern.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates will am 14. und 15. März in Straßburg über die Folgen der russischen Aggression gegen die Ukraine beraten. Daran dürften nach der heutigen Entscheidung in Moskau nun keine Vertreter Russlands mehr teilnehmen.
Zuerst suspendiert
Russland gehört dem Europarat seit 1996 an, verlor aber bereits 2014 infolge der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim das Stimmrecht. Seit 2017 kommt Moskau seinen Zahlungsverpflichtungen an den Europarat nicht mehr nach. Russland wurde am 25. Februar nicht ausgeschlossen, sondern nur suspendiert, um die Anwendung der „Europäischen Menschenrechtskonvention“ (EMRK) auf Russland aufrecht zu erhalten und gegen Russland eingebrachte Beschwerden weiterhin durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) behandeln zu können. DT/sba
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