Im Rahmen der geplanten Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll sich der Pflegebeitrag stärker an der Zahl der Kinder orientieren. Familien mit drei und mehr Kindern würden so weniger zahlen als heute.
Derzeit tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei den Beiträgen für Versicherte mit drei Kindern je 1,525 Prozent. Zukünftig zahlen diese Versicherten 1,4 Prozent, ihre Arbeitgeber 1,7 Prozent des Beitrags zur Pflegeversicherung.
Familienbund fordert proportionale Beitragsentlastung
Der allgemeine Beitrag für Versicherte mit einem Kind soll zum 1. Juli um 0,35 Prozent auf 3,4 Prozent, der Beitrag für Menschen ohne Kinder um 0,25 Prozent auf 4 Prozent des Bruttolohns angehoben werden. Bei Versicherten mit mehr als einem Kind sinkt der Beitrag dagegen um je 0,15 Prozentpunkte vom zweiten bis zum fünften Kind.
Beim Familienbund der Katholiken (FDK) stoßen diese Pläne auf Kritik. Nach Ansicht des Verbandes müsse es bei der verfassungsrechtlich gebotenen Berücksichtigung des generativen Beitrags um eine proportionale Beitragsentlastung pro unterhaltsberechtigtem Kind und nicht um einen Beitragszuschlag für Kinderlose gehen. Stattdessen fordert der Familienbund einen einheitlichen Pflegeversicherungsbeitrag für alle und Kinderfreibeträge für Eltern.
Die Kritik des Familienbunds der Katholiken entzündet sich zum einen daran, dass das erste Kind eine Beitragsentlastung von 0,6 Prozentpunkten, weitere Kinder dagegen nur eine Beitragsentlastung von jeweils 0,15 Prozentpunkten bewirken sollen, „obwohl der generative Beitrag pro Kind jeweils der gleiche“ sei. Präsident Ulrich Hoffmann sagte: „Nicht zu rechtfertigen ist auch, dass es ab dem sechsten Kind keine weitere Entlastung geben soll.“
Idee des Kinderlosenzuschlags „konzeptionell verfehlt“
Des Weiteren sei die Idee des Kinderlosenzuschlags ebenso wie die damit korrespondierende lebenslange Beitragsentlastung von Eltern „konzeptionell verfehlt“. Bei der Berücksichtigung des generativen Beitrages gehe es darum, die Familien in der Lebensphase zu entlasten, in der sie mit der zeit- und kostenaufwendigen Kindererziehung belastet seien. „Wenn die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen, können Familien wieder den vollen Beitrag zahlen“, so Hoffmann weiter. Im Übrigen sei die Beitragsentlastung von 0,15 Prozentpunkten pro Kind ab dem zweiten Kind „mit Blick auf die ökonomische Bedeutung des generativen Beitrags der Kindererziehung völlig unzureichend“.
Einen Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung hält Hoffmann für sozial gerechter als die aktuellen Pläne: „Die Entlastung wäre aufgrund des einheitlichen Beitragssatzes für jede Familie, die den Freibetrag voll nutzen kann, gleich. Demgegenüber führt die vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagene Beitragsreduzierung dazu, dass die Entlastungswirkung mit zunehmendem Einkommen kontinuierlich steigt. Das ist sozialpolitisch fragwürdig.“
Hintergrund der Reform ist, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 7.4.2022 wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG eine Neufestsetzung der Beiträge für die Pflegeversicherung gefordert hatte. Die von der Kinderzahl unabhängige gleich hohe Beitragsbelastung für Eltern hielt das Gericht für eine unzulässige Gleichbehandlung von Ungleichem. Denn der wirtschaftliche Erziehungsaufwand der Eltern steige mit jedem Kind, und die Benachteiligung beitragspflichtiger Eltern mit mehreren Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern werde innerhalb des Systems der Pflegeversicherung nicht hinreichend kompensiert. DT/chu
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