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Österreich schlittert tiefer in die Euthanasie

Patienten haben kein Recht auf eine medizinische Suizid-Begleitung. Schlaglichter auf ein Symposion des St. Georgs-Ordens in Wien.
Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung ist in Österreich jüngst gefallen
Foto: Victoria Bonn-Meuser (dpa)

Das Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung ist in Österreich jüngst gefallen, das Verbot der Tötung auf Verlangen droht demnächst zu kippen. Angesichts dessen schlagen Kenner der Entwicklung Alarm: „Die Sterbehilfe gibt sich einen liberalen Anschein, trägt aber einen totalitären Kern in sich“, warnt etwa der emeritierte Diözesanbischof von St. Pölten, Klaus Küng. Er war in der Österreichischen Bischofskonferenz rund zwei Jahrzehnte lang für Ehe, Familie und Lebensschutz zuständig.

Kein Arzt ist zur Sterbehilfe verpflichtet

Bei einem Euthanasie-Symposion des St. Georgs-Ordens am Freitag in Wien erinnerte Bischof Küng daran, dass es keinen „Versorgungsauftrag“ des Staates, Suizide zu organisieren, geben könne. Der Autonomie-Gedanke, der den Österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) dazu bewegte, das absolute Verbot jeglicher Beihilfe zur Selbsttötung aufzuheben, sei in sich fragwürdig. Der artikulierte Suizid-Wunsch sei häufig ein Hilfeschrei, denn Menschen mit Suizidgedanken befänden sich stets in sehr schwierigen Situationen, so Bischof Küng.

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Die Juristin der Salzburger Landeskliniken und Ethikberaterin Julia von Stimpfl-Abele legte dar, dass der Österreichische Verfassungsgerichtshof sein Urteil mit dem Selbstbestimmungsrecht begründet habe, welches nach höchstrichterlicher Auffassung auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umfasse. Er habe zugleich das Prinzip der Freiwilligkeit betont. Niemand sei deshalb dazu verpflichtet, als Arzt aufzuklären oder Sterbehilfe zu leisten. Die Salzburger Landeskliniken würden ihrem Personal solches in der Dienstzeit auch nicht gestatten, wenngleich sie es in der Freizeit nicht untersagen könnten.

„Die Patienten haben kein Recht auf medizinische Begleitung der Sterbehilfe“, so Julia von Stimpfl-Abele. Das Krankenhaus müsse zwar selbstorganisierte Suizide dulden, sehe sich aber dazu verpflichtet, den betroffenen Patienten Alternativen aufzuzeigen. Die Palliativmedizin ermögliche heute eine weitgehende Lebensqualität bis zum Ende, deshalb brauche es mehr Palliativbetten und mobile Palliativteams.  DT/sba

Lesen Sie einen ausführlichen Bericht über das Euthanasie-Symposion des St. Georgs-Ordens in Wien.

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Vorabmeldung Klaus Küng Tötung auf Verlangen

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