Der Oberste Gerichtshof von Mexiko hat die Ahndung vorgeburtlicher Kindstötungen mit Haftstrafen für verfassungswidrig erklärt. Mitte der Woche entschieden die Richter der Ersten Kammer die Ahndung von Abtreibungen verletze die Rechte von Frauen und anderer gebärfähiger Personen. Das Parlament wurde angewiesen, die entsprechenden Regelungen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Staatliche Krankenhäuser müssen kostenlose Abtreibungen anbieten
In dem katholisch geprägten Land sind vorgeburtliche Kindstötungen in 20 der 32 Bundesstaaten strafbar und können mit Geldstrafen oder Haft bis zu drei Jahren geahndet werden. Abtreibungen sind dort nur nach einer Vergewaltigung oder bei Gefahr für das Leben der Mutter erlaubt.
Die Klage vor dem Obersten Gerichtshof hatte die feministische Organisation „Gire“ angestrengt. Nach dem Urteil müssen staatliche Krankenhäuser nun im ganz Mexiko kostenlos Abtreibungen gewähren. DT/reh
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