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Notre-Dame: Nationalversammlung stimmt Gesetz zum Wiederaufbau zu

Mit 32 zu sieben Stimmen sprechen sich die Abgeordneten der „Assemblée nationale“ für den Gesetzesvorschlag von Präsident Macrons Partei aus. Der Streit um den Wiederaufbau wird damit aber wohl noch nicht beendet sein.
Streit um Wiederaufbau von Notre-Dame
Foto: Francisco Seco (AP) | Seit Wochen streiten Nationalversammlung und Senat darüber, wie und und welcher Zeit die berühmte Pariser Kathedrale Notre-Dame wiederaufgebaut werden soll.

Drei Monate nach dem verheerenden Brand der Pariser Kathedrale Notre-Dame hat die französische Nationalversammlung erneut über den Wiederaufbau des berühmten Gotteshauses abgestimmt. Mit 32 zu sieben Stimmen bei acht Enthaltungen sprachen sich die Abgeordneten der „Assemblée nationale“ für den Gesetzesentwurf aus, den „La République en Marche“, die Partei des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, eingebracht hatte.

Kritik am Gesetz von links und von rechts

Der Abstimmung voraus ging ein wochenlanger Streit, sowohl innerhalb der Nationalversammlung, wie auch mit dem französischen Senat. Mandatsträger von links wie von rechts hatten Macrons Gesetz zum Wiederaufbau heftig kritisiert. Die Pläne des Präsidenten sehen vor, die berühmte Kathedrale bis zum Beginn der Olympischen Spiele im Jahr 2024 rekonstruiert zu haben. Der Chef des Elysée-Palastes will dafür jedoch in Kauf nehmen, internationale Denkmalschutzbestimmungen zu ignorieren. Notre-Dame gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe.

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Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der Art des Wiederaufbaus: Die Opposition befürchtet, dass Macron auch „originellen“, modernen Lösungen nicht abgeneigt sei. Insbesondere mit dem Senat kam es hier zum Konflikt – dieser ordnete an, den „letzten, vor der Katastrophe visuell bekannten Zustand des Gebäudes“ wiederherzustellen. Der jüngst verabschiedete Gesetzestext geht allerdings nicht explizit auf die visuellen Aspekte eines Wiederaufbaus ein. Erwähnt wird lediglich, dass ein  öffentliche Verwaltungsbehörde unter der Leitung des Kulturministers geschaffen werden solle, die sich mit solchen Fragen beschäftigt.

Senat könnte den Gesetzentwurf wieder ablehnen

Der Gesetzesentwurf geht nun zurück an den Senat, wo er womöglich wieder abgelehnt werden wird. Theoretisch ist zwar denkbar, dass ein Gesetzestext nahezu endlos zwischen den beiden Parlamentskammern hin- und hergereicht wird, da laut Verfassung beide Kammern mehrheitlich zustimmen müssen. Theoretisch kann die Regierung die Nationalversammlung jedoch um ein Machtwort bitten und einen Gesetzestext schließlich am Senat vorbei durchwinken. 

DT/mlu

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost.

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Maximilian Lutz Emmanuel Macron Wiederaufbau

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