Das Parlament des australischen Northern Territory hat die sogenannte freiwillige Sterbehilfe (Voluntary Assisted Dying, VAD) legalisiert. Damit schließt sich als letzte der landesweiten Regelung jene australische Gebietskörperschaft an, die vor mehr als 30 Jahren als erste die Sterbehilfe legalisiert hatte.
Am 25. Mai 1995 verabschiedete das Parlament in Darwin als erste Volksvertretung weltweit ein Gesetz, das den assistierten Suizid erlaubte. Es trat 1996 in Kraft, hatte jedoch nur kurzen Bestand: Im März 1997 hob das australische Bundesparlament die Regelung auf und entzog dem Northern Territory zugleich die Befugnis, auf diesem Gebiet eigene Gesetze zu erlassen. Inzwischen wurde dieses Verbot aufgehoben. Nun hat das Territorium die Sterbehilfe zum zweiten Mal legalisiert.
Das Gesetz enthält jedoch Einschränkungen: Um es in Anspruch zu nehmen, ist eine prognostizierte Lebenserwartung von höchstens zwölf Monaten erforderlich. Ein Änderungsantrag, diese Frist auf zwei Jahre auszuweiten, fand keine Mehrheit. Beibehalten wurde außerdem eine sogenannte Schweigeklausel: Ärzte und medizinisches Personal dürfen Gespräche über Sterbehilfe nicht von sich aus beginnen. Zwei Anträge auf Streichung dieser Vorschrift scheiterten mit acht gegen 15 Stimmen.
Warnung: Menschen fürchten sich vor Kliniken
Eine Rolle bei der Parlamentsdebatte spielten insbesondere die möglichen Folgen für die indigene Bevölkerung. Der inzwischen ausgeschiedene Abgeordnete Yingiya Guyula hatte in einer E-Mail davor gewarnt, die Einführung der Sterbehilfe könne dazu führen, dass Menschen in abgelegenen indigenen Gemeinschaften Angst vor Kliniken bekämen und sie mit einem vorzeitigen Tod in Verbindung brächten.
Der Labour-Abgeordnete Dheran Young, der ebenfalls Bedenken hinsichtlich der Akzeptanz der Sterbehilfe in indigenen Gemeinschaften geäußert hatte, plädierte dagegen für die Abschaffung der Schweigeklausel. Er sei „ziemlich zuversichtlich“, dass dies die Aborigines in abgelegenen Gemeinden nicht beeinträchtigen werde. Die Mehrheit des Parlaments folgte ihm jedoch nicht. DT/jg
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