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Neuseeland legalisiert Abtreibungen

Das neuseeländische Parlament etikettiert vorgeburtliche Kindstötungen zur Gesundheitsfrage um.
Neuseeland liberalisiert Abtreibungsgesetze
Foto: David Rowland (AAP) | Das Parlament in Wellington hatte am Mittwochabend mit 68 zu 51 Stimmen eine von der Mitte-Links Regierung unter Premierministerin Jacinda Ardern eingebrachte Novelle der geltenden rechtlichen Bestimmungen beschlossen.

Mit „großer Enttäuschung“ haben die katholischen Bischöfe Neuseelands auf die vom Parlament beschlossene Novelle der Abtreibungsgesetze reagiert. „In dem neuen Gesetz werden die Rechte des ungeborenen Kindes nicht mehr anerkannt“, hieß es in einer am Donnerstag verbreiteten Erklärung der neuseeländischen Bischofskonferenz. „Zu behaupten, der Fötus sei keine Rechtsperson, ignoriert die Realität, dass genetisch ein einzigartiges menschliches Leben entstanden ist, das weder das der Mutter oder das des Vaters ist“, so die Bischöfe weiter.

Das Parlament in Wellington hatte am Mittwochabend mit 68 zu 51 Stimmen eine von der Mitte-Links Regierung unter Premierministerin Jacinda Ardern eingebrachte Novelle der geltenden rechtlichen Bestimmungen beschlossen. Der Reform zufolge gelten vorgeburtliche Kindstötungen künftig nicht mehr als Straftaten und können ohne rechtliche Auflagen bis zur 20 Schwangerschaftswoche vorgenommen werden. Auch eine Pflicht für Schwangere, sich vor dem für das Kind tödlichen Eingriff beraten zu lassen, gibt es nicht.

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Antrag auf Volksentscheid abgelehnt

Für die Abstimmung war der Fraktionszwang aufgehoben worden. Einen Antrag der der Regierung angehörenden populistischen Partei „New Zealand First Party“, die gefordert hatten, das Volk per Entscheid über die geplante Reform abstimmen zu lassen, lehnte das Parlament mehrheitlich ab.

Nach bislang geltendem Recht waren vorgeburtliche Kindstötungen in Neuseeland grundsätzlich verboten. Ausnahmen sah das Gesetz vor, wenn zwei voneinander unabhängige Ärzte abtreibungswilligen Frauen bescheinigten, dass ihnen schwere körperliche oder mentale Schäden drohen. Auch bei einer diagnostizierten Schwerstbehinderung des Kindes galt eine Abtreibung als legal. Ärzte, die den gesetzlichen Bestimmungen zuwiderhandelten, drohten offiziell Haftstrafen von bis zu 14 Jahren. Allerdings wurde das Gesetz nie angewendet.

Die Liberalisierung der Abtreibung war eines der zentralen Wahlversprechen der sozialdemokratischen Premierministerin Ardern. Nach ihrer Verabschiedung durch das Parlament erklärte Justizminister Andrew Little: „Ab heute werden Abtreibungen richtigerweise als Gesundheitsfragen behandelt.“

DT/reh

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