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EU-Parlament will Abtreibungstourismus aus Unionsmitteln finanzieren

Schutz ungeborener Kinder als Menschenrechtsverletzung: Ein „Recht auf sichere und legale Abtreibung" soll in die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“.
Europäisches Parlament in Straßburg
Foto: Michel Christen | Im Europäischen Parlament in Straßburg fand sich neuerlich eine Mehrheit dafür, Abtreibung zum Grundrecht zu erheben.

Wenn das Europäische Parlament sich mit Grundrechten befasst, geraten die der Schwächsten – der ungeborenen Kinder – regelmäßig ins Fadenkreuz. So auch in der in der Vorwoche verabschiedeten Entschließung zur „Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2024 und 2025“. Darin bekräftigt das Europaparlament mehrheitlich seine Forderung, „das Recht auf sichere und legale Abtreibung in die Charta aufzunehmen“. Gemeint ist die „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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