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Neue Regeln für Schwangerschaftskonfliktberatung

In Brandenburg werden kirchliche Schwangerenkonfliktberatungsstellen nun wieder finanziell unterstützt. Künftig wird die Nachfrage nach der Beratung und nicht mehr das Ausstellen eines Scheins für die Förderung entscheidend sein.
Schwangerschaft
Foto: Sebastian Kahnert (ZB) | Für die Förderung einer Schwangerenkonfliktberatungsstelle ist in Brandenburg künftig nicht mehr das Ausstellen eines Beratungsscheins entscheidend.

Der Brandenburger Landtag hat das Ausführungsgesetz des Landes zum bundesweiten Schwangerschaftskonfliktgesetz geändert. Demnach orientiert sich die Förderung der Schwangerenberatungsstellen künftig an der Nachfrage und unabhängig davon, ob sie die für eine straffreie Abtreibung erforderlichen Beratungsscheine ausstellen. Zudem müssen alle Beratungsstellen die Qualität ihrer Angebote dokumentieren.

Lob von der CDU, Kritik von der Linken

Die SPD-Abgeordnete Elske Hildebrandt betonte in der Landtagsdebatte, dass künftig Auslastung, Nachfrage sowie Art und Umfang des Beratungsangebots bei der Förderung erheblich seien. Die CDU-Abgeordnete Kristy Augustin erklärte, das neue Gesetz sichere die notwendige Vielfalt in der Schwangerschaftsberatung. „Die Caritas zählt für uns als wichtiger Partner dazu“, so Augustin. Die katholische Kirche stehe konsequent für den Schutz des ungeborenen Lebens ein und leiste dabei einen wichtigen Dienst für die Gesellschaft.

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Dagegen kritisierte die Linken-Abgeordnete Bettina Fortunato, dass die Fokussierung auf die Auslastung der Beratungsstellen dazu führen könnte, dass die Beratung künftig nur an zentralen Orten stattfindet und für viele Frauen damit unerreichbar wird. Die Grünen-Abgeordnete Sarah Damus verwies darauf, dass sich in Schwedt, Frankfurt (Oder) und Berlin zahlreiche Frauen aus Polen meldeten, die abtreiben wollten und es in ihrem Heimatland nicht könnten. Sie begrüßte es, dass die Ampelkoalition im Bund das gesetzliche Werbeverbot für Abtreibungen abschaffen wolle. Zudem sprach Damus sich dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche nicht im Rahmen des Strafrechts zu regeln. „Nach 150 Jahren müssen Abtreibungen endlich entkriminalisiert werden“, forderte die Grünen-Politikerin.

Beratungsstellen müssen weltanschauliche Vielfalt repräsentieren

Anlass der Gesetzesnovelle ist ein 2015 ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nach einer Klage der Caritasverbände für das Erzbistum Berlin und das Bistum Görlitz gegen das Land Brandenburg. Es hatte zuvor die Förderung der katholischen Beratungsstellen beendet, weil sie seit 1999 keine Beratungsscheine ausgestellt hatten. Der Schein ist Voraussetzung für eine straflose Abtreibung. Beide klagenden Wohlfahrtsverbände hatten dagegen vorgebracht, dass sie schwangeren Frauen auch ohne Ausstellen eines Beratungsscheines helfen.

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht gab ihnen Recht mit der Begründung, dass die zu fördernden Beratungsstellen eine weltanschauliche Vielfalt repräsentieren müssen und verurteilte das Land unter anderem zur Nachzahlung der Fördermittel für die Jahre 2007 bis 2015. Der Gesetzentwurf des Familienministeriums war bereits im Mai dieses Jahres verabschiedet worden und tritt nun in Kraft.

DT/ vwe

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